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3 Speichen-Lenkrad von welchem Bulldog ??

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

3 Speichen-Lenkrad von welchem Bulldog ??

Beitragvon bulli07 » 05.01.2009, 12:25

Hallo, habe an meinem Lanz Bulldog D3506 Baujahr 1938 das folgende Lenkrad mit 3 Speichen verbaut.
Kann mir jemand sagen von welchem Typ dieses stammt, kenne nur die Lenkräder mit 4 Speichen, meistens mit Holzkranz.

Und noch eine Frage, muss bei der Abnahme beim Tüv eine Warnblinkanlage und Bremslicht vorhanden sein ?


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Beitragvon thomas schüber » 05.01.2009, 12:52

Warnblinker auf jeden Fall ,Bremslicht braucht man erst ab einer gewissen Geschwindigkeit ich meine 25km/h.
Ein Bulldog kann nicht einzylindrig genug sein.
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Beitragvon Hoopi » 05.01.2009, 16:19

Hallo bulli07,

habe das gleiche Lenkrad an meinen 38PS-GK.
Ich vermute mal Modell"Früher IFA" oder ähnliches
aus den Ehemaligen,denn mein Lanz kam aus Nähe
Stralsund.
Kann mir nicht vorstellen,daß das Original Lanz ist.
Aber vielleicht belehrt mich ja jemand eines Besseren.

Gruß

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Beitragvon 25er » 05.01.2009, 21:17

Das Lenkrad könnte vom Aktivist stammen falls die Speichen aus Aluminium sind und der Kranz aus Holz ist.Die Säule ist auf alle Fälle Lanz. Warnblinker sind Pflicht und der Bulldog braucht kein Stoplicht, ledeglich Bremslichtschalter auf Steckdose für Anhänger klemmen. Am Anhänger ist dann das Stoplicht vorgeschrieben. So hat der TÜV-Heiner kein Problem.
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Beitragvon Theo S. » 06.01.2009, 08:04

Nach meinem Kenntnisstand läßt der §53 StVZO keine Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu, was deren Ausrüstung mit Bremsleuchten angeht. Im §72 werden lediglich die folgenden Sonderfälle genannt:

§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Anzahl der Bremsleuchten)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt eine Bremsleuchte.

§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind

1. Bremsleuchten für gelbes Licht und
2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichts übernimmt,
weiterhin zulässig.


§ 53 Abs. 2 (Mindestanbauhöhe der Bremsleuchten)
tritt in Kraft am 1. Januar 1986 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge.


Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1986 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 53 Abs. 2 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
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Beitragvon Rainer » 06.01.2009, 19:59

Bremslicht benötigt man bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von >=25km/h.
Dein Bulldog läuft original langsamer, also brauchst du keines, auch nicht für Anhänger oder dergleichen.
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Beitragvon Theo S. » 06.01.2009, 21:07

@Rainer:

Mich würde die Quelle im Gesetzestext interessieren. Ich konnte sie nicht finden.
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Beitragvon Rainer » 06.01.2009, 21:19

Hallo Theo, habe die StVzO leider nicht vorliegen. Das ist die Aussage des TüV-Prüfers, der meinen Bulldog abgenommen hat. Habe da Bremslicht montiert und seine Aussage war "Oh, Bremslicht hatter auch, das brauchen sie aber erst ab 25 km/h".
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Beitragvon Rainer » 06.01.2009, 21:37

So, habs gefunden. Das Ist in dem "Ausnahmeparagraph" 72 geregelt.

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Anzahl der Bremsleuchten)

An Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt eine Bremsleuchte.

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
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Beitragvon Lanzi67 » 06.01.2009, 21:39

Hallo!
Ich kann die Aussage von Rainer nur bestätigen, bei meiner Vollabnahme Anfang April 08 hat sich mein Dekra-Prüfer genau so geäußert, hat sich aber gefreut dass bei meinem Ursus Bremslichter vorhanden sind. Es geht immerhin um die Sicherheit und der Zugschalter und das bischen Kabel sollte bei einer Restauration schon noch drin sein.
Gruß und schönen Abend noch!
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