Nochmal ganz klar gesagt: Bitte hier nicht irgendwelche Namen in den Raum stellen, die dann schnell zu Irretationen führen!
Aus gegebenem Anlass die klare Info, dass die Fa. DELEGRO mit dem Diebstahl absolut NICHTS zu tun hat!
Im Übrigen ist es eine ehrenwerte Sache gemäß dem Vorschlag von ROHÖLZÜNDER, wenn ein Verkäufer dem Käufer das Geld zurückgeben will, sofern der Kaufgegenstand nach dem Verkauf tatsächlich noch gestohlen wurde. Jeder Verkäufer kann selbst befinden, wie er dann persönlich auf dem Diebstahlsschaden sitzen bleiben möchte.
Im gegenständlichen Fall hat der Verkäufer die Kaufpreiszückzahlung auch angeboten, wie auch im Thread seiner Zeit am 27.11.12 unlängst geschrieben. Allerdings gab es Gründe das Angebot als nicht annehmbar zu werten.