moin,
zu dem Archiv in Flensburg habe auch ich leider nicht den Generalschlüssel. Auch habe ich nichts mit dem blauen Verein zu tun.
Wie gesagt, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug einem bestimmtem Typ entspricht (z.B. durch Typenschild, Brief, Briefkopie eines Fahrzeugs mit gleichem Nummernkreis der Fahrgestellnummer, bei Lanz ja einigermaßen trennbar), sollte die Zulassungsstelle und auch die Prüfstelle in der Lage sein, die Spezifikationen zu erkennen und wichtige Daten aus der Datenbank zu ziehen.
Nicht anders läuft es doch bei Zulassungen von Fahrzeugen mit nicht vorhandenen Fahrzeugpapieren.
Bei der Nachrüstung einer Fußbremse mit Neuteilen findet ein deutlicher Eingriff in sicherheitsrelevante Bauteile statt, das sollte man schon aus Eigeninteresse von einem Sachverständigen abnehmen lassen, auch rechtlich müssen Arbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen ja von "qualifizierten Personen" durchgeführt werden. Wenn man Rechnungen für die Arbeiten hat oder gar einen Nachweis der Begutachtung durch einen Sachverständigen, ist man rechtlich im Fall eines Unfalls immerhin schonmal mit deutlich weniger Beinen im Knast. Ideal für die Abnahme wäre natürlich ein Sachverständiger, der die serienmäßige Fußbremsanlage kennt und etwaige Nachbaulösungen entsprechend einordnen kann.
Ein Ackerbulldog ohne Fußbremse sollte eigentlich kaum ein Problem sein, solange er die vorgeschriebenen Verzögerungswerte erreicht. Im Zweifel muss dann jedoch die Anhängelast usw angepasst werden, da irgendwann natürlich die Bremsleistung nicht mehr ausreicht. Die Vorschrift der zwei unabhängigen Bremsanlagen kam erst, als die letzten Glühköpfe schon lange Mannheim verlassen hatten.
Wie war das noch? Wenn nichts keine Bremse mehr geht am Glühkopf, die Handbremse hat immer die meiste Wirkung!
Alle Angaben sind persönliche Ausführungen und selbstverständlich ohne Gewähr!
einen schönen Abend noch
Fabian