Hallo,
also, meine Ausgangslage war folgende:
Fahrzeug muß einen Ausrüstungszustand aufweisen, wie er am Tag/im Jahr der Erstzulassung vorgeschrieben war.
TÜV sagt: Warnblinker muß sein (nachgerüstet).
Wer kann entsprechende Hinweise geben?
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