hallo oldtimerfreund.
In der Regel haben alle zugelassenen Kraftfahrzeuge in Deutschland 2 Blinkleuchten pro Seite, damit eine Abbiegeabsicht von den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern einwandfrei zu erkennen ist.
Weil Du aber Deinen großen Bulldog mit nur 1 Blinkleuchte pro Seite ausrüsten willst, könntest Du Probleme sowohl im Verkehr als auch beim TÜV bekommen.
Ob der TÜV das merkt oder nicht, ist eigentlich unwichtig; denn es geht in Deiner Frage ja nicht um Verkehrssicherheit sondern den fehlenden Widerstand für einen handelsüblichen Blinkgeber bei nur 1 Blinkleuchte.
Den hab ich Dir in meiner vorigen Antwort schon mit einer Blinkleuchte 21W für einen elektronischen Blinkgeber und 18W für einen runden Glühdrahtblinkgeber angegeben.
Ein anderer Widerstand als die 21W Blinklichtbirne müsste wie diese 6,86 Ohm haben.
Wenn Dein Bulldog mit Anhängerkupplung ausgerüstet ist, darf er 2 Anhänger ziehen. Beim Abbiegen muss der Fahrer im Führerstand aus Gründen der Verkehrssicherheit das Funktionieren der Blinkleuchten am 1. und auch beim 2.Anhänger kontrollieren können. Für diesen möglichen Fall gehören die 3 Blinker-Kontrollleuchten zur vorgeschriebenen Ausrüstung, auch wenn sie nie gebraucht und auch beim TÜV übersehen werden.
Sind Deine Fragen auch die zum TÜV und zur Verkehrssicherheit damit ausreichend beantwortet?
Schönen Gruß von Oskar.

kiek nich int Muuslock ... kiek nah de Sünn !