von 1506! » 11.04.2007, 07:38
Hallo,
man kann sich diese Bereifung beim Tüv eintragen lassen. Es muß die Tragfähigkeit der Reifen für die Achslasten ausreichen und die Reifen sollten nicht über die Kotflügel hinausstehen. Das kann der Tüv prüfen und nachmessen. Sonst muß unter Umständen noch eine andere Schlepperbreite eingetragen werden. Wenn sich der Radumfang stark gegenüber der Originalbereifung ändert, muß auch die eingetragene Gewindigkeit beachtet werden. Ich glaube da gilt eine 5 Prozent Abweichregel.
Dann brauchst du keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (beim Tüv Rheinland).
Gruß
1506!