von Marcel Füten » 04.12.2014, 12:32
Hallo Perla, du darfst alte Scheinwerfer aus der Erstausrüstung natürlich weiterverwenden. Die Prüfzeichengeschichte wird erst wirksam, wenn es sich um neu produzierte Teile handelt die Du zum jetzigen Zeitpunkt erwirbst. Ob es sich bei den alten Gläsern um symmetrische oder asymmetrische Streuscheiben handelt spielt keine Rolle, sofern die Lampenfassung und die Leuchtmittel zur Streuscheibe passend sind. Es müssen die Grundvoraussetzungen gegeben sein wie Abblendlicht, Fernlicht und wenn vorhanden Standlicht. Bei Traktoren kann das Standlicht in den Hauptscheinwerfern entfallen, wenn anderweitig nach vorn wirkende Umriß- bzw. Begrenzungsleuchten vorhanden sind.
Ersatzteile Literatur und Service natürlich vom Fachmann LANZ-Kundendienst-Rheinberg!