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Bulldog Zulassung ?

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Bulldog Zulassung ?

Beitragvon schensy » 11.03.2007, 16:25

Hallo zusammen


Mit was für ein Kennzeichen, könnte man einen Bulldog zulassen ? Beim H-Nummernschild gibt es glaube ich Beschränkungen, wie sieht es mit einen Grünen- Schild aus ? Mit was habt ihr die Bulldog´s zugelassen ? oder doch ganz normal mit schwarzen Schild ?

Gruß Schensy
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Beitragvon 1506! » 11.03.2007, 17:23

Hallo!

Hier findest du Info's im Beitrag von Horst Fritsch zum Thema "Oldtimer zulassen".
In der aktuellen Schlepperpost steht auch einiges dazu. Das steuerfreie grüne Kennzeichen ist etwas für Bauern und weniger für die Oldtimernutzung, da stark eingeschränkt. Das H-Kennzeichen ist dann besser. Dann fallen aber Steuern von etwa 200 Euro im Jahr an und du brauchst für die Zulassung ein H-Gutachten vom Tüv, daß der Oldtimer weitestgehend original ist und ein erhaltenswertes historisches Fahrzeug darstellt.
Wenn ich dann so einige lieblos umgebastelte Kisten oder ganz neue Nachbaubulldogs mit H-Kennzeichen fahren sehe, weis ich nicht ob das dann beim Tüv mit dem "original" und "historisch" so richtig verstanden wurde.

Gruß

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Beitragvon schensy » 12.03.2007, 11:37

Hallo

Aber mit einen H-Schild kann man nicht einfach mal losfahren oder ?
und das die Steuern echt hoch sind.
Mit grünen Schild hat man die BG auf´n Hals wegen Überrollbügel und so.

Gruß Schensy
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Beitragvon Kai » 12.03.2007, 19:31

Hallo Schensy,
mit einem H-Kennzeichen kann genau das gleiche machen wie mit einem schwarzen Kennzeichen, also auch gleich losfahren. Das H-Kennzeichen kostet 192 Euro Steuer im Jahr.
Das Rote Oldtimerkennzeichen kostet auch 192 Euro im Jahr an Steuern, man darf da aber keinen Anhänger dranhängen (Ausnahme: wird zur Ausstellungszwecken mitgeführt, dann kann man ein drittes Rotes Kennzeichen von der Zulassungsstelle holen).
Normale Zulassung mit schwarzem Kennzeichen kostet 5,62 Euro pro 100 Kilogramm Gewicht.
Grünes Kennzeichen: Man muß beim Finanzamt eine Flurstücknummer angeben, und sollte Land oder Forstwirtschaftlich unterwegs sein.
Und natürlich will die Berufsgenossenschaft einen Überrollbügel (bei Schlepper über 10PS) sehen. Aber erfahrungsgemäß kommt da wegen einer Wiese keiner vorbei.
Als letzte Möglichkeit fällt mir noch das Saisonkennzeichen ein (nur bei normaler Zulassung mit schwarzem Kennzeichen ). Wenn Du nur im Sommer fahren möchtest ist das wohl die sinnvollste Variante

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Beitragvon schensy » 13.03.2007, 11:12

Ok, da werde ich mal um eine Grüne-Nummer kümmern. Eine Versicherung habe ich auch schon gefunden.

Das mit dem Überrollbübel wäre ja ein Mist.

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Schensy
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Beitragvon Martin » 13.03.2007, 11:57

"Klugscheißmodus" an:
Ich kann nur davon abraten mit einer grüner Nummer auf Schlepper-Treffen rumzugondeln. Da hat schon so manch einer Probleme bekommen wegen Steuerhinterziehung.
Grünes Kennzeichen (und damit auch die Berechtigung Folgekennzeichen am Anhänger zu führen !!! ) ist nur, nur, nur an die LoF-Nutzung gebunden. Und davon mal abgesehen muß dem Finanzamt eine "Gewinnerzielungsabsicht" nachgewiesen werden. Bei uns kriegt ein Hobby-Schafhalter schon lange kein "Grünes" mehr......
Wenn Ihr damit einen Unfall baut oder angehalten werdet wird es, wenn´s dumm läuft, richtig teuer. Jedenfalls teuer als für einen kleinen Traktor ein Jahr lang die Steuer zu zahlen. Ausserdem sind Versicherungen für "schwarze" Hobby-Schlepper seeeehr günstig. Günstiger als "grüne" arbeitende Schlepper.
Mein Tip: Schlepper so weit wie es geht ablasten und normal mit Oldtimer-Versicherung anmelden. Spart Geld, Nerven und Ärger!

"Klugscheißmodus" aus!

Mit besten Grüßen
Martin
> Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Und nicht alles, was blöd klingt, ist ein Argument....
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Beitragvon Martin » 13.03.2007, 11:58

Nachtrag: bei großen Schlepper über 3to ist das H-Kennzeichen mit 192€ Steurn die günstigere Lösung!

Martin
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Beitragvon Kai » 13.03.2007, 13:34

Hallo Martin,

also ich habe ganz offiziel ein rotes Folgekennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen. Natürlich nur zur Ausübung des Hobbies.

Bei meinen Schleppern (ja auch ich habe aus Sicherheitsbedenken grüne und rote Kennzeichen) mit grünem Kennzeichen reichte auch der Nachweis dass ich tatsächlich einige Wiesen und Äcker habe, die zwar keinen Gewinn bringen aber trotzdem gepflegt werden.

Bei uns hier kann man übrigens nach Absprache mit dem Finanzamt z.B. zwei Monate im Jahr, auch für ein grünes Kennzeichen Steuer bezahlen, und somit ohne Steuerhinterziehung am Schleppertreffen teilnehmen, also einfach mal nachfragen.

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Beitragvon GuidoKri » 13.03.2007, 14:49

Hallo!

Wie ist es denn nun genau mit dem roten -07 Kennzeichen und einer Karre oder Anhänger. Auf diesen ist ja zumeist ein 20 oder 25 km Schild angebracht. Darf ich diese mit dem roten -07 Kennzeichen nicht mehr anhängen und mitziehen oder brauche ich dafür nur ein Folgekennzeichen? Wenn ich ein Folgekennzeichen brauche, müsste doch auch der Anhänger oder die Karre in das "rote Heftchen" (bei mehreren Oldtimern, die auf die rote -07 Nummer angemeldet sind) eingetragen und damit "abgenommen" werden oder ist die Karre dann über den ziehenden Traktor versichert ? (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) Kann ich Karren und Anhänger auch über die rote -07 Nummer anmelden und versichern?
Und wie sieht´s aus mit "Spazierfahrten" auf roter -07 Nummer? Diese müssen dann als "Testfahrt" oder "Überführungsfahrt" im Fahrtenheft deklariert werden?
Diese rote -07 Nummer scheint mir nicht gerade eine optimal Lösung zu sein (wenn man ab und zu mal eine Karre Sand oder einen Anhänger Holz fahren will) aber wahrscheinlich die Beste, wenn man mehrere Traktoren (die wirklich nur selten bewegt werden) günstig anmelden und versichern möchte..

Gruß Guido
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Beitragvon Chicken » 13.03.2007, 15:16

Darf man denn mit einem H kennzeichen einen Anhänger mit folgekennzeichen ziehen? das geht doch glaube ich auch nicht, der anhänger muss doch dann extra zugelassen und versichert werden, selbst wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird oder irre ich mich da?
Lieber Gruß,
Dr. Alex Lange

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Ansonsten nur noch elektrisch unterwegs mit E-Auto, E-Motorrad. Strom wird zu 100 % selbst erzeugt.

Informationen rund um den Pampa und Miniatur-Stationärmotoren: http://www.pampa-traktor.de
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Beitragvon schensy » 13.03.2007, 20:52

ich auch wieder.....

mit einer 07er Nr. kann man nur einen Anhänger anhängern, der auch 07er Zulassung hat, aber kein grünes oder schwarzes schild.


bis später....
schensy
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Beitragvon GuidoKri » 13.03.2007, 21:54

..da verstehe ich aber die Logik nicht!

Wenn der Anhänger ein grünes oder schwarzes Nummernschild hat, ist er doch separat angemeldet und versichert, also warum sollte ich ihn nicht an einen Traktor mit 07 Nummer anhängen dürfen? Beide sind ja eigenständig versichert..

Gruss
GuidoKri
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Beitragvon Martin » 14.03.2007, 12:58

Hallo zusammen!

Rotes 07er = Anhänger muß extra zugelassen und versichert sein. Folgekennzeichen sind bei dieser Zulassungsart (nach Auskunft unserer Zulassungsstelle) nicht zulässig. Wenn Ihr also einen zugelassenen Anhang mitführt und zum Zwecke der Brauchtumspflege und dem Erhalt kraftfahrzeugtechnischem Kulturgutes unterwegs seit, ist das durchaus in Ordnung.
Es sei angemerkt:jede nicht bestimmungsgemäße Nutzung eines 07er´s ist rechtlich nicht unproblematisch. Das kann so lange gut gehen bis was passiert ist. Die "bestimmungsgemäße Nutzung" ist im wesendlichen stark auslegungsfähig. Wie das im Ernstfall gehandhabt wird/würde kann sich jeder selbst beantworten.
Im übrigen ist nämlich der Mißbrauch des 07er-Kennzeichens der stärkste Wind den die Gegner dieser Zulassungsform im Segel haben. Mir persönlich würde es weh tun wenn das "07er" abgeschafft würde. Das ist das einzig positive was der Wissmann uns m.E. hinterlassen hat. Verschärfungen der Bestimmungen hat es ja schon bereits gegeben.....

Schwarzes "H"-Kennzeichen = genau das gleiche wie beim 07er jedoch ohne den Firlefanz mit dem Kulturgut.

Grünes Kennzeichen= bis 25km/h Folgekennzeichen zulässig. Jedoch nur zur LoF-Nutzung! Also nix Wohnwagen, nix Baubude zum Treffen ziehen!

Grüße
Martin
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Beitragvon Kai » 14.03.2007, 14:12

Hallo zusammen,

also Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen keinen Nutzungseinschränkungen. Habe ich jetzt nachgelesen. Was ich aber jetzt immer noch nicht weis:
Werden die Schlepper dann von einer Landwirtschftlichen zu einer normalen Zugmaschine, die dann nur zugelassene Anhänger mitführen darf??

Zum Thema rotes Kennzeichen, kann ich mal meine Erfahrung schildern. Ich habe vor ca. 6 Jahren ein rotes beantragt. Mit dem Wunsch einen restaurierten Landwirtschaftlichen Anhäger mitzuzführen. Mit Erteilung des roten Kennzeichens habe ich dann drei Schilder erhalten. Also 2 für die Zugmaschine und eines für den Anhänger.
Bei der Versicherung sagte man mir, landwirtschaftliche Anhänger sind von der Zulassung befreit, da sie über das Zugfahrzeug mitversichert
sind.
Wie machen das eigentlich die Könige der Landstraße mit Ihren Oldtimer LKW wenn sie einen Anhänger dran haben?


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Beitragvon baeckermeister » 15.03.2007, 19:47

hallo,

ich habe meine beiden 3506 glühkopf auf Landwirtschaft zugelassen, da landwirtschaftliche Fläche und Nutzung vorhanden!

Ich fahre unter dem Jahr auf einige Treffen im In- und Ausland auf Achse.
Für diesen Fall, melde ich dies meinem Finanzamt und ich werde immer dafür Monatlich Steuerpflichtig.

Vorteil, ich brauche kein schwarze Kennzeichen und kann trotzdem überall LEGAL hinfahren.

Fax an das Finanzamt reicht und ich bekomme Postwendend die Bestätigung, die ich dann auf meinen Fahrten mitführe, falls Kontrolle!

Steuersatz regulär 112€. Monat 1/12

Gruß
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