von Kraftgespann » 22.01.2012, 12:24
Hallo Stefan,
wenn ein Anbieter dort schreibt dass es ein lizensierter Nachdruck oder sowas ist, wird er mit Sicherheit auch eine Grundlage für diesen Zusatz haben, das kann er nicht einfach aus Jux und Dollerei dazuschreiben.Wenn er im Besitz einer Lizenz ist dann hat er das Recht zur Nachfertigung, alle anderen ohne Lizenz nicht, ganz einfach.Wozu gibt es sonst Lizenzrechte? Und auch wenn Du ohne Gewinnabsicht Kopien anfertigst und diese verbreitest handelst Du illegal, solange Du keine Zustimmung des Urhebers dazu hast. Das ganze Thema war mal auf einem Teilemarkt brandheiß, da gabs einen Lizenznehmer der einen anderen Anbieter ohne Lizenz trotz mehrmaligem Auffordern zur Einstellung des Vetriebs bestimmter Literatur direkt auf dem Teilemarkt die Polizei an den Stand geholt hat, weil er der Aufforderung die (illegale) Ware vom Tisch zu nehmen, nicht nachgekommen ist. Das war 1. ziemlich peinlich für den betroffenen Anbieter und mit viel Aufsehen verbunden
2. mit Sicherheit nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen für den Betroffenen
@ Alex:
gewerblich oder nicht spielt keine Rolle, die Verbreitung ist ohne eindeutige Zustimmung nicht gestattet.Aber wenn Du Dich abgesichert hast ist ja alles OK.