von cs » 04.10.2011, 23:26
Hallo Kai,
der Bulldog und der Anhänger müssen dann aber auch nachweisbar (Steuer+Versicherung) für einen LoF-Betrieb tätig sein (dies heißt in diesem Fall, dass auch für den Fahrer des Gespanns geleistete Sozialabgaben des LoF-Betriebs offiziell nachgewiesen müssen,da sonst eine illegale Beschäftigung/Schwarzarbeit = Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug vorliegt) !
Ist dies nicht der Fall hat man bei einem Unfall ein riesiges Problem, hier zahlt keine Versicherung (bei Schwerbehinderten bis zu 5 Millionen €).
Darüber hinaus ist es gesetzmäßig nicht erlaubt einen Bulldog oder einen Anhänger mit grünem Kennzeichen für Schlepper- und Oldtimer-Veranstaltungen zu verwenden (diese sind laut Gesetz auch keine Brauchtumsveranstaltungen) !
Gruß
Christoph