von Bulldogfreund » 06.03.2009, 14:37
Hallo, 5meusi
Du musst dir eine Bestätigung vom Vorbesitzer holen in der er erklärt dass kein original Brief mehr vorhanden ist.
Desweiteren muss die Maschine in einem Verkehrssicheren Zustand sein
( Bremsen, Profiltiefe der Reifen usw.) Und falls noch nicht, oder nicht mehr, vorhanden (Warnblickanlage, Zapfwellenschutz, Bremslicht nicht immer--- ist von der Geschwindigkeit abhängig)
Zulassung:
-grünes Kennzeichen bedeutet keinen Wertausgleich im Schadensfall (Brand, Vandalismus...)
-schwarzes Kennzeichen bedeutet es erfolgt bei dementsprechend abgeschlossener Versicherung/Versicherungsvertrag ein Wertausgleich im Schadensfall, bei Teilkasko sind dies Brand, Vandalismus, Hagelschaden, Glasschaden. Hierzu benötigt die Versicherung aber ein Wertgutachten.
-schwarzes Kennzeichen (Mit H-Zulassung) Es erfordert zwei Gutachten nämlich das Wertgutachten und ein weiteres welches besagt, dass die Maschine sich im Originalzustand befindet.
Die Vorteile der Steuerprämie/Versicherungsprämie zwischen grünem Kennzeichen und dem schwarzen dürften bekannt sein.
Er wurde zu einer Legende unter den Ackerschleppern, der Lanz Bulldog aus Mannheim.