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ungebremste Anhänger

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

ungebremste Anhänger

Beitragvon paul » 04.10.2011, 12:10

Tach zusammen.
Kann mir jemand sagen, was ich hinter meinen 45er Bulldog ungebrmst hängen darf?

Viele Grüße

Paul
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Re: ungebremste Anhänger

Beitragvon Kai » 04.10.2011, 14:02

Hallo Paul,

soweit ich weiß: Anhänger ohne Bremse dürfen max. 750kg Gesamtgewicht haben.

Gruß Kai
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Re: ungebremste Anhänger

Beitragvon Ingo » 04.10.2011, 14:13

Da ist mal ne gute Frage !
750kg kommen mir ein wenig wenig vor !
Ingo
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Re: ungebremste Anhänger

Beitragvon cs » 04.10.2011, 14:56

Hallo,

ungebremste Anhänger dürfen eine zulässiges Gesamtgewicht (Eigengewicht Anhänger + Beladung) von 750 kg nicht überschreiten. Unabhängig davon muss der Anhänger TÜV haben, sowie versteuert+versichert sein.

Gruß
Christoph
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Re: ungebremste Anhänger

Beitragvon Kai » 04.10.2011, 15:59

Hallo Christop,

wenn der Bulldog mit grünem Kennzeichen angemeldet ist und damit in lof Betrieben unterwegs ist,
braucht der Hänger keinen TÜV, keine Zulassung und keine Versicherung.
Versicherungstechnisch ist es dann so, dass er über das Zugfahrzeug mit versichert ist.

Gruß Kai
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Re: ungebremste Anhänger

Beitragvon cs » 04.10.2011, 23:26

Hallo Kai,

der Bulldog und der Anhänger müssen dann aber auch nachweisbar (Steuer+Versicherung) für einen LoF-Betrieb tätig sein (dies heißt in diesem Fall, dass auch für den Fahrer des Gespanns geleistete Sozialabgaben des LoF-Betriebs offiziell nachgewiesen müssen,da sonst eine illegale Beschäftigung/Schwarzarbeit = Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug vorliegt) !
Ist dies nicht der Fall hat man bei einem Unfall ein riesiges Problem, hier zahlt keine Versicherung (bei Schwerbehinderten bis zu 5 Millionen €).
Darüber hinaus ist es gesetzmäßig nicht erlaubt einen Bulldog oder einen Anhänger mit grünem Kennzeichen für Schlepper- und Oldtimer-Veranstaltungen zu verwenden (diese sind laut Gesetz auch keine Brauchtumsveranstaltungen) !

Gruß
Christoph
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Re: ungebremste Anhänger

Beitragvon Kai » 05.10.2011, 11:25

Hallo Paul,

habe da gerade noch etwas interessantes in einer STVZO, Stand 2002 (habe noch keine FZO) gelesen.
Unter §30 3.1.1 steht:

Einachsanhänger ohne Bremse:
Der Zug muss die für das ziehende Fz vorgeschriebene Bremsverzögerung erreichen, die Achslast des Einachsanh.
darf die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fz nicht übersteigen, jedoch nicht größer als 3t sein.


@christoph

Es gibt die Möglichkeit beim Finanzamt z.b. 3 Monte im Jahr das Fahrzeug zu besteuern.
Besuche mit grünem Kennzeichen bei Oltimertreffen sind dann möglich.
Und sicher ist es sinnvoll das mit der Versicherung abzustimmen.

Gruß Kai
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