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Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon ALLDOG 1205 » 15.11.2022, 13:39

Hallo, :kloppe:

ich brauche Hilfe. Ich habe einen Alldog 1205 mit ZF Getriebe A 5/5. Da ich noch ein größeres Grundstück habe bin ich zum Landwirt erklärt worden. Nun habe ich Ärger mit der Berufsgenossenschaft - BG, denn mein Alldog von 1953 war lange in außerlandwirtschaftlichem Besitz und hat keinen Umsturzbügel. Anstatt mich zu unterstützen eine Lösung zu finden, gibt es von der BG nur Ansagen was ich alles nicht darf - sehr hilfreich.
Ich brauche nun einen passenden Umsturzbügel mit zugehörigen Papieren - Gutachten für die BG. Der liebe Mensch der BG hat aber gesagt nur mit Papieren und kein Selbstbau.

Freue mich über Angebote oder Fotos von der Anbringung an der Achse oder Nummern von Bügeln oder Kopie von Unterlagen. Mit einer Nummer von Fritzmeier kann eventuell ein Bügel aus Einzelteilen zusammengebastelt werden.
Die einschlägigen Hersteller haben da leider nichts mehr - weder Unterlagen noch Bügel. - Fritzmeier, Binger Seilzug usw. habe ich schon gefragt.

:? :x :kloppe:
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Re: Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon Zweitakter » 15.11.2022, 17:49

Hallo Alldog1205,

Schwarzes Kennzeichen ist die Lösung. Dann brauchst Du keinen Ü-Bügel. Du kannst Dir dann natürlich einen selber dranbauen zum eigenen Schutz. Der braucht dann aber keine Abnahme, keine Prüfnummer oder sonst irgendwas.

Bulldoggrüsse vom Zweitakter
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Re: Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon ALLDOG 1205 » 15.11.2022, 18:17

Hallo, leider keine Lösung - Alldog soll in Grundstückspflege eingesetzt werden - somit in der Landwirtschaft und damit habe ich die Berufsgenossenschaft am Hals. Ab 2500 m^2 ist man Landwirt ..... !
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Re: Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon Zweitakter » 15.11.2022, 18:24

Das spielt keine Rolle. Du kannst auch mit schwarzer Nummer die Landwirtschaft betreiben, ohne geprüften Ü-Bügel.
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Re: Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon ALLDOG 1205 » 15.11.2022, 18:58

Hallo,
das simmt leider nicht - Einsatz in der Landwirtschaft = Umsturzbügel. Der Schlepper darf nur mit Umsturzbügel in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Zum durch die Gegend fahren reicht die schwarze Nr, sonst kann man dann mit dem Alldog nichts anfangen. Wenn ich aber nur Holz für meinen Kamin schlage und Fahre, ist das landwirtschaftliche Nutzung. Auch die Motorsäge und alles Zubehör wie Schnittschutzhose und Schuhe werden von der BG kontrolliert - diese könnten auch in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Hatte schon vor über 20 Jahren, Ärger deswegen wo der Betrieb noch meinem Vater gehörte und die Säge mir.
Hatte zum Umsturzbügel umfangreiche Diskussion mit einem Prüfer der BG, denn ich wollte selber einen Anfertigen - die BG verlangt aber Papiere oder einen Umsturzversuch - Prüfung durch DLG.
Wenn der Alldog in der Landwirtschaft verwendet wird ist die Kennzeichenfarbe egal. Das Grüne Kennzeichen gilt für die Landwirtschaft, aber eigentlich nur für die Steuerbefreiung. Auch Lohnunternehmer haben oftmals schwarze Kennzeichen - gewerblicher Einsatz, wenn keine eigene Landwirtschaft vorhanden ist und auch außerhalb der Landwirtschaft gearbeitet wird. Die fallen beim Einsatz beim Landwirt, aber auch wie Gärtner unter die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
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Re: Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon GTfan » 18.11.2022, 20:52

Zweitakter hat geschrieben:Das spielt keine Rolle. Du kannst auch mit schwarzer Nummer die Landwirtschaft betreiben, ohne geprüften Ü-Bügel.

Nein Gordon,

das ist falsch!

ALLDOG 1205 hat geschrieben:Wenn der Alldog in der Landwirtschaft verwendet wird ist die Kennzeichenfarbe egal. Das Grüne Kennzeichen gilt für die Landwirtschaft, aber eigentlich nur für die Steuerbefreiung. Auch Lohnunternehmer haben oftmals schwarze Kennzeichen - gewerblicher Einsatz, wenn keine eigene Landwirtschaft vorhanden ist und auch außerhalb der Landwirtschaft gearbeitet wird. Die fallen beim Einsatz beim Landwirt, aber auch wie Gärtner unter die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Ganz genau so ist es richtig.

Man kann bei der Berufsgenossenschaft zwar bei guter Laune durchaus mal heraushandeln, dass ein historischer Schlepper nicht Teil des Betriebs ist und nicht auf dem Betrieb verwendet wird, dann ist er von der Konformität mit BG-Anforderungen befreit. Selbstverständlich darf er dann auch nicht auf dem Betrieb verwendet werden.

MfG
Fabian
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Re: Alldog 1205 ZF Getriebe A 5/5

Beitragvon bulli1706 » 24.04.2023, 17:05

Hallo Alldog 1205.
Dein Kummer erinnert mich an die Zeit und die Stimmung in der Landwirtschaft, als die Umsturzbügel Pflicht wurden. Deshalb gehört meine Geschichte auch hier in das Oldtimerforum. In meiner Nachbarschaft war zu der Zeit ein junger Treckerfahrer beim Pflügen zu dicht an die Kante einer angrenzenden Kiesgrube geraten und tödlich abgestürzt. Ein Umsturzbügel hätte ihn retten aber auch erschlagen können. Beides ist möglich. Aber die Notwendigkeit für die auch damals teure Umrüstung wurde durch den Unfall verständlich und akzeptabel. Wir hatten es damals leichter als Du, weil die Musterprüfungen und Unterlagen vorhanden waren.
Vielleicht findest Du einen Alldog mit diesen Papieren.
Schönen Gruß von Oskar
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