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Lanz 5506 Seitenglühkopf gestohlen

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Lanz 5506 Seitenglühkopf gestohlen

Beitragvon Seitenglühkopf » 29.10.2007, 14:53

Hallo Zusammen,
leider bin ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen..und bitte um Mithilfe.
Mitte bis Ende Mai 2007 wurde ein Lanz 5506 Seitenglühkopf, Baujahr 1951, mit der Seriennummer 256 437 in Kevelaer entwendet. Ich bitte um Hinweise, ob ein solches Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt aufgetaucht ist. Der Brief des Lanz ist noch in unserem Besitz, so dass das Fahrzeug nur ohne Papiere angeboten werden kann.
Vielen Dank
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Beitragvon wolfgang bofinger » 29.10.2007, 21:00

Ich denke mal, komplett wird er nicht mehr auftauchen. Ich würde mal die Teilemärkte und Internet auf Ersatzteilangebote sondieren
wolfgang bofinger
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Beitragvon Ulli aus Dorsten » 01.11.2007, 11:09

http://www.lanzbulldog.de/forum/viewtopic.php?t=937

Ihr habt schon Kontakt miteinander aufgenommen ? Manchmal gibt es nämlich ganz kuriose Zufälle.




Tschüss
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Lanz 5506 gestohlen - Für Hinweise 1.500€ Belohnung

Beitragvon Seitenglühkopf » 01.11.2007, 12:46

Vielen Dank für den Hinweis Uli

Unter www.gutneuhof.de sind Fotos des Lanz 5506 zu sehen. Für Hinweise die zum Auffinden den Lanz führen, setzen wir eine Belohnung von 1.500€ aus. Sie können mich unter 0179/7448153 jederzeit erreichen. Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt.
Danke
Frank Schulz
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Beitragvon Ulli aus Dorsten » 01.11.2007, 14:33

Hi Frank,

wie ist denn der Diebstahl möglich gewesen ? War der Lanz nicht unter Verschluss ?






Grüße
Ulli
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Beitragvon Künnelanz » 01.11.2007, 15:21

Hallo,

das mit dem Diebstahl ist eine Sauerei. Die Fotos sind gute Anfänge hoffentlich etwas über den Verbleib herauszubekommen.
Nur frag ich mich, wie das gelaufen sein soll. Ein Bulldog aus dem Westerwald wird in Kevelaer gestohlen. Kevelaer am Niederrhein? Das ist weit weg vom Westerwald. Kann der Hergang nicht besser geschildert werden? Der Zeitraum wird im Mai und bis im Juni 2007 angegeben. Geht das nicht präziser oder merkt man erst nach Wochen, dass der Bulldog geklaut wurde? Das find ich irgendwie komisch.

Gruß
Jens
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nähere Erklärung...entwendeter Lanz

Beitragvon Seitenglühkopf » 01.11.2007, 15:48

gerne gebe ich die gewünschte Erklärung. Mein Schwiegervater hat den Lanz Anfang Mai in ebay ersteigert, besichtigt und bezahlt. Der Lanz sollte dann von einem beauftragten Unternehmen "wenn es in die Tour passt" abgeholt werden. Wie es so ist...passte es nicht. Letzte Woche wollte ich den Lanz dort abholen, erhielt aber die Erklärung das jemand Unbekanntes den Lanz bereits abgeholt hat.Als Zeitpunkt wurde Mitte Mai bis Mitte Juni genannt.
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Beitragvon 30erKombi » 02.11.2007, 13:10

Hallo,

also da wage ich mal die These, dass euch der Verkäufer übers Ohr hauen will. Geld kassieren und den Trecker verschwinden lassen und dann behaupten der sei doch schon geholt worden.

mfg
Dennis
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Beitragvon Künnelanz » 02.11.2007, 13:14

Hallo????

Man ersteigert und bezahlt einen Bulldog und läßt ihn so lange da stehen? Spricht man es nicht mit dem Besitzer ab wann man abholt oder wer dafür beauftragt wird? Und der ehemalige Besitzer rückt den Bulldog an jemend Fremdes so heraus? Das ganze fällt erst Monate später auf? Kennzeichen vom Auto? Hallo??? Dann könnte doch jeder kommen! Oder der Verkäufer hat sich eine Geschichte einfallen lassen...
Ich kann das nicht ganz glauben. Das ist vielleicht eine komische Sache!

Gruß
Jens
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Beitragvon Lanzi67 » 02.11.2007, 20:05

Hallo! Wenn ihn jemand anders abgeholt hat, mußte der jenige gewußt haben dass der Bulldog versteigert ist und noch nicht abgeholt wurde. Überprüfe mal ob Du mit jemanden darüber gesprochen hast. Desweiteren macht man einen Kaufvertrag wenn der Verkäufer das gemacht hätte könnte er seine Unschuld beweisen. Die Sache ist sehr seltsam um nicht zu sagen oberfaul, fühle dem "guten Mann" mal auf den Zahn wenn möglich mit Anwalt.
Viel Glüch!
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Beitragvon wolfgang bofinger » 02.11.2007, 22:04

Der Abholer muß aber nicht nur wissen, das der Bulldog noch nicht abgeholt wurde, er mußte auch noch die Adresse des Verkäufers kennen. Das stinkt gewaltig.
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Beitragvon Ulli aus Dorsten » 03.11.2007, 13:10

Also,

ich habe mich auch mal der Mühe unterzogen im Internet zu recherchieren. Der Bulldog gehörte jedenfalls bis zum Jahr 2003 Karl-Hans Kraus. Der hat ihn dann für 9.500 € zum Kauf angeboten. Den Bildern nach zu urteilen wurde er zwischenzeitlich mal umlackiert. Irgendwie muss er dann wohl - reine Spekulation - in den Besitz von Haiko Hörster - der Lanzmann - gekommen sein. Er lässt auch nach dem Bulldog suchen (ab 29.10.2007) und bezeichnet Frank Schulz als einen seiner Kunden. Daher nehme ich an dass Frank Schulz den Bulldog dort gekauft hat. Allerdings hat der Lanzmann seinen Firmensitz in Hilgert/Westerwald und der Bulldog wurde in Kevelaer geklaut. Wie passt das alles zusammen ? Wäre ich jetzt Columbo dann hätte ich jetzt noch eine Frage ...... :D

Grüße
Ulli aus Dorsten
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Beitragvon Seitenglühkopf » 03.11.2007, 19:11

Hallo Ulli,
danke für Deine Nachforschungen. Der Bulldog hat tatsächlich mal einem Herrn Kraus gehört, allerdings mit anderem Vornamen. Wir haben Ihn aber von einem Privatmann in Kevelaer gekauft und nicht von Herrn Hörter. Herr Hörter bezeichnet uns in seinem Eintrag im Gästebuch deshalb als Kunden, da wir bei ihm andere Lanz-Bulldogs gekauft haben. Wir danken für die große Resonanz. Aufgrund der räumlichen Nähe von Kevelaer könnte es sein, das der Bulldog in die Niederlande gebracht wurde (hier sind keine Papiere nötig).
Viele Grüße
Frank Schulz
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Beitragvon Schorsch » 03.11.2007, 20:48

Hallo,

ich würde mich mal vom Anwalt beraten lassen.
Wenn ich die Angaben richtig interpretiere, wurde ein rechtmäßiger Kaufvertrag abgeschlossen, wobei der Käufer sein Pflicht der Zahlung des Kaufpreises erfüllt hat. Der Verkäufer allerdings hat seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, den er kann den Bulldog ja nicht mehr an den Käufer herausgeben. Dass er die Maschine an einen unberechtigten Dritten herausgegeben hat, hat aus meiner Sicht der Verkäufer zu vertreten und nicht der Käufer. Damit scheitert die Abwicklung des Kaufvertrags an der Unmöglichkeit; somit ist er nichtig. Also hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Das ist natürlich nur meine Interpretation. Es lohnt sich aus meiner Sicht unbedingt, dass mal professionell überprüfen zu lassen.

Gruß Schorsch
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Beitragvon Seitenglühkopf » 03.11.2007, 21:51

Hallo Schorsch,
natürlich haben wir den Rechtsweg in allen Belangen eingeschlagen, doch gilt unser Hauptinteresse dem Lanz...deshalb unsere Bemühungen. Aber vielen Dank für Deinen Rat
Gruss
Frank Schulz
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