von Schorsch » 03.11.2007, 20:48
Hallo,
ich würde mich mal vom Anwalt beraten lassen.
Wenn ich die Angaben richtig interpretiere, wurde ein rechtmäßiger Kaufvertrag abgeschlossen, wobei der Käufer sein Pflicht der Zahlung des Kaufpreises erfüllt hat. Der Verkäufer allerdings hat seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, den er kann den Bulldog ja nicht mehr an den Käufer herausgeben. Dass er die Maschine an einen unberechtigten Dritten herausgegeben hat, hat aus meiner Sicht der Verkäufer zu vertreten und nicht der Käufer. Damit scheitert die Abwicklung des Kaufvertrags an der Unmöglichkeit; somit ist er nichtig. Also hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Das ist natürlich nur meine Interpretation. Es lohnt sich aus meiner Sicht unbedingt, dass mal professionell überprüfen zu lassen.
Gruß Schorsch