von Volker » 01.04.2007, 14:04
Hallo, ich habe mir bei der Vollabnahme meines Glühkopfs eine Kugelkupplung mit eintragen lassen. Das ist bei einer starren Ackerschiene kein Problem. Wichtig bei der Kugelkupplung ist, daß sie
bauartgenehmigt ist und ein Prüfzeichen trägt. Ich habe eine Kugel von
Westfalia mit 3,5T Anhängelast verbaut(ca.13€). Allerdings wollte ich mir
noch eine Kupplung bestellen(zwei Versuche bei Westfalia, eine bei einem
Teilehändler), aber auf allen Dreien war das Prüfzeichen nur teilweise lesbar.Ich probiere es jetzt beim Landmaschinenhändler.
Wenn der Schlepper eine hydraulische Ackerschiene hat muß diese meines Wissens fest fixiert werden. Ein Beitrag dazu steht in der Schlepperpost (4/2005) und in dem DLG Merkblat 333 (am besten auf
Google suchen).
Aber noch eine Frage: Ich möchte mir einen Pkw-Kippanhänger(Tandemachser mit ca.2,7T Gesamtgewicht) zulegen und diesen auch an
den kleinen Volldiesel anhängen. Kann mir jemand sagen ob der Druck
und die Ölmenge für so einen Kipper ausreichend sind?.
Viele Grüße Volker