von rüro » 19.09.2007, 13:33
Hallo Franz,
auf jeden Fall die höhere Geschwindigkeit vom Tüv in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen, da Du sonst keinen Versicherungsschutz hast bzw. die Betriebserlaubnis erlischt. Nicht jeder Tüv macht das ohne Weiteres, wenn Du denen noch direkt sagtst "Du selbst hättest das Getriebe schneller gemacht". Immerhin wäre das bei 30 Km/h eine Steigerung um gut 50%.
Besser wäre, wenn Du Dir die Papiere eines gleichen Bulldogmodells als Kopie besorgen könntest, wo bereits die höhere Geschwindigkeit bereits eingetragen ist. Das wirkt jedenfalls überzeugender. Leider habe ich selbst nichts hier liegen, womit ich Dir in der Richtung helfen könnte. Aber frage doch einmal hier im Forum nach, ob Dir jemand damit aushelfen könnte.
Gruss Rü.