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Führerschein

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 26.02.2018, 18:07

Hallo!
Mir wollte vor einiger Zeit jemand erzählen dass alle die den neuen Führerschein haben mit Klasse B 3,5t zulässige Gesamtmasse keinen Traktor über 3,5t mehr fahren dürfen. Das selbe ist mir gestern wieder zu Ohren gekommen, das ist natürlich absoluter Blödsinn da die Klasse L nix mit dem PKW Schein zutun hat. Die L kann jeder mit 16 Jahren machen und natürlich Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Bauartbedingt fahren, mit Anhänger dann aber nur noch 25 km/h. Die Anhängelast ist dann vom Zugfahrzeug abhängig ob ungebremst, auflauf-oder Luftgebremst. Als 16jähriger hat man keinen PKW Schein und somit hat das alles nichts damit zutun. Wer die Klasse C besitzt hat automatisch auch die T Traktoren bis 60 km/h. Ich denke da sind paar Schlaumeier die es leuten hören aber nicht zusammenschlagen.
Gruß
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Re: Führerschein

Beitragvon GTfan » 26.02.2018, 19:22

Moin moin,

Lanzi67 hat geschrieben:Ich denke da sind paar Schlaumeier die es leuten hören aber nicht zusammenschlagen.

da du gleich so einen netten Ton anschlägst, kann ich dir das in gleicher Ausdrucksweise zurück geben: Der größte Blödsinn ist dein Beitrag.

Lanzi67 hat geschrieben:Mir wollte vor einiger Zeit jemand erzählen dass alle die den neuen Führerschein haben mit Klasse B 3,5t zulässige Gesamtmasse keinen Traktor über 3,5t mehr fahren dürfen.

Das kann ich dir auch gern noch einmal erzählen, denn diese Leute haben absolut recht!

Lanzi67 hat geschrieben: das ist natürlich absoluter Blödsinn da die Klasse L nix mit dem PKW Schein zutun hat. Die L kann jeder mit 16 Jahren machen und natürlich Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Bauartbedingt fahren,

Was absoluter Blödsinn ist, da die L-Klasse nur für den LoF-Einsatz gilt, nicht aber für die Spazierfahrt mit einem großen Glühkopf.

Auszug aus der Führerscheinverordnung:
...die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden...


Informier dich besser beim nächsten Mal vernünftig. Es gibt mittlerweile in jedem Forum dutzende Seiten in denen auf die Zweckgebundenheit der L und T-Scheine hingewiesen wird. Die Führerscheinverordnung und vereinfachte Texte mit Zusammenfassungen sind ebenfalls frei im Internet zu finden.

Die Anerkennung von Oldtimerveranstaltungen als Brauchtumsveranstaltung offiziell vonseiten des Verkehrsministeriums ist nun erst seit November draußen. Die relativiert das Problem geringfügig, da die Fahrerlaubnisklasse L auch für örtliche Brauchtumsveranstaltungen gilt.

Aber erstmal gilt de facto, dass man mit dem heutigen B-Schein keine Fahrzeuge über 3,5t fahren darf und damit auch keine großen Glühköpfe, sofern die Fahrt nicht landwirtschaftlichem Zwecke dient.

mfG
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Re: Führerschein

Beitragvon Dominik » 26.02.2018, 19:28

Es kommt drauf an...
Wenn man mit einem Schlepper und schwarzer Nummer zum Oldtimertreffen fährt und der über 3,5t wiegt, darf man das weder mit B, L noch mit T. Der Einsatz von den Klassen L und T ist ausschließlich der Landwirtschaft zugeschrieben und darf nur angewandt werden, wenn man mit einem Schlepper auch für landwirtschaftliche Zwecke auf die Straße muss. Alle Einsätze, die der Landwirtschaft nicht dienen wird es gleichgesetzt mit fahren ohne Führerschein.
Ich war mal auf einer Schulung, wo nebenbei ein Polizist einen Vortrag über „Oldtimer im Straßenverkerhr“ gehalten hat.
Eine Ausnahme für das fahren von Taktoren über 3,5t gilt dann, wenn der Schlepper landwirtschaftlich zugelassen ist, sprich grüne Nummer hat.
Das dann wiederum -NUR- für die An- und Abreise zu Oldtimertteffen oder ähnliches, die dann ausschließlich veranstaltet werden, um landwirtschaftliche Maschinen und Geräte auszustellen. Nicht erlaubt sind dann zum Beispiel die Ausfahrten während des Treffens oder zum Beispiel Veranstaltungen, wie ein Tag der offenen Tür bei einer Firma oder der gleichen.
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Re: Führerschein

Beitragvon Dominik » 26.02.2018, 19:31

Oh, da war Fabian ein wenig Schneller, aber die Aussage bleibt die gleiche...
Veranstaltungsbedingt ein dunkele Grauzone.
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 26.02.2018, 19:51

Gtfan, wer schreibt was von spetzieren fahren lies bitte richtig bevor du dein wissen preis giebst!
Die L hat nichts mit B und tonage zutun. Wenn ein 16 jähriger L hat besitzt er mit Sicherheit nicht die B.
Wenn dieser dann mit dem großen Glühkopf aufs Feld fährt darf er das auch mit dem größten Fendt als Beispiel darf er das auch wenn er eine v max 40 hat da kann der Traktor 10 t wiegen und mit Anhänger auch 40 t spielt keine Geige
Aber nach deiner Reaktion weis ich und der eine oder andere viel mehr.
Gruß
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Re: Führerschein

Beitragvon GTfan » 26.02.2018, 20:07

Lanzi67 hat geschrieben:Die L hat nichts mit B und tonage zutun.

Hab ich das irgendwo geschrieben?

Lanzi67 hat geschrieben: lies bitte richtig


Ich habe geschrieben, dass man beim L-Schein, der bei Erwerb des B-Scheines ab 17 Jahren ja mit drin ist, nicht 100% immer auf den großen Glühkopf verzichten muss. Sondern ihn für LoF-Zwecke fahren darf - wie auch die von dir beschriebenen 10t schwereren Schlepper.
Wenn L allerdings nicht gilt, was im Hobby ja überwiegend der Fall ist, greifen B und die Tonnage. Und das ist der springende Punkt.

Lanzi67 hat geschrieben:Wenn ein 16 jähriger L hat besitzt er mit Sicherheit nicht die B.

Genau, er besitzt einen für die landwirtschaftliche Nutzung erworbenen Führerschein. Ausdrücklich keinen "Treckerführerschein", mit dem Schlepper bei jedem Anlass gefahren werden dürfen.

Lanzi67 hat geschrieben:mit dem größten Fendt als Beispiel darf er das auch wenn er eine v max 40 hat da kann der Traktor 10 t wiegen und mit Anhänger auch 40 t spielt keine Geige

Mit Anhängern maximal 25 km/h, wenn wir es jetzt so genau nehmen wollen.

Zur Ergänzung:
Wer mittlerweile seinen BE-Schein macht, darf mit dem maximal 3,5t schweren Zugfahrzeug auch nur noch maximal 3,5t schwere Anhänger ziehen. Bis Januar 2013 war das noch anders, da war die Anhängertonnage nicht begrenzt. Mit beispielsweise einem Unimog U411 oder einem kleinen Glühkopf durfte man da noch unbegrenzt Anhänger (Tieflader mit anderen Schleppern beladen) ziehen, sofern die weiteren rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen des Fahrzeugs passten.
Vor Januar 2013 erworbene BE-Scheine haben Bestandsschutz.

MfG
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Re: Führerschein

Beitragvon Dominik » 26.02.2018, 20:11

Und hat der Schlepper eine schwarze Nummer, darf der 16 jährige nicht mit dem Glühkopf aufs Feld fahren, auch nicht mit einem Holder!

Hat der Schlepper eine grüne Nummer, darf er laut Gesetzt auch nicht zum Vergnügen aufs Feld fahren!
Der verwendete Schlepper muss zu dem Zeitpunkt, wo er genutzt wird landwirtschaftlich eingesetzt sein.
Man kann sich alles zurecht denken und reden, aber wird man von Jemamden angehalten, der alles ganz genau nimmt oder sogar jemand, der was gegen Oldtimer hat, vllt sogar aus persönlichen Gründen speziell etwas gegen Bulldogs hat sitzt man nun mal am kürzeren Hebel!
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 26.02.2018, 20:17

Noch was, die Farbe des Kennzeichens ob grün oder schwarz spielt dabei auch keine Rolle.
Ein Pferdehof z.B. hat eigene Tiere und Pensionspferde, somit darf der Mist der eigenen Tiere mit grüner Nummer gefahren werden dagegen der Mist der Pensionstiere darf nur mit schwarzer Nummer gefahren werden. Das müsste der schlaue Fabian eigentlich auch wissen.
Aber immer wieder interessant die Reaktionen hier von dem einen oder anderen, nicht richtig lesen und lospoltern ich denk das ist hier unangebracht, es sei denn man hat was zu verlieren.
Gruß
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Re: Führerschein

Beitragvon Dominik » 26.02.2018, 20:28

Die Rolle hast du doch selbst erklärt! Den Mist der Pensionspferde darf der 16 Jährige nicht fahren.
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 26.02.2018, 20:48

Nun stellt sich die Frage, ist er dann mit schwarzer Nummer nicht landwirtschaftlich unterwegs? Oder ist er für den Bäcker im Einsatz? Von der Farbe des Kennzeichens steht nichts in der Fahrerlaubnis Verordnung. Ob grün oder schwarz ist nur eine Frage der Steuer. Wenn ich im lofbetrieb bin kann ich sogar Anhänger mit grüner Nummer ziehen wenn das Zugfahrzeug eine schwarze hat solang auf dem Hof ein steuerfreier Schlepper existiert dessen Folgekennzeichen der Anhänger hat
Gruß
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Re: Führerschein

Beitragvon GTfan » 26.02.2018, 20:51

Lanzi67 hat geschrieben:Noch was, die Farbe des Kennzeichens ob grün oder schwarz spielt dabei auch keine Rolle.

Das stimmt.
Auch mit einem schwarzen Kennzeichen am Schlepper dürfen LoF-Arbeiten ausgeführt werden. Für die gilt das auch der L-Führerschein.
Die Kennzeichenfarbe ist Steuerrecht, für die Führerscheine zählt der Verwendungszweck, nicht die Steuerabrechnung.

Lanzi67 hat geschrieben:Ein Pferdehof z.B. hat eigene Tiere und Pensionspferde, somit darf der Mist der eigenen Tiere mit grüner Nummer gefahren werden dagegen der Mist der Pensionstiere darf nur mit schwarzer Nummer gefahren werden. Das müsste der schlaue Fabian eigentlich auch wissen.

Wenn du als landwirtschaftlicher Betrieb Pensionspferde betreust, brauchst du keine zwei Misthaufen anlegen... :roll: Pferdehaltung im Rahmen eines LoF-Betriebes ist legal und auch mit grünem Kennzeichen (Steuerbefreiung) und L-Führerschein (LoF-Zweck) vereinbar. Da darf dann auch der 16jährige Azubi den Mist weg fahren.
Wenn du ein privates Unternehmen aufmachst für die Pferdepension, dann wäre das theoretisch anders. Deswegen kriegen private Pferdehalter mit ein paar Pferden aus dem Freundeskreis, einem Sandplatz und einer kleinen Wiese ja auch keine grüne Nummer, da kein Betrieb mit Gewinnabsicht und LoF-Hintergrund existiert.

Lanzi67 hat geschrieben:nicht richtig lesen und lospoltern ich denk das ist hier unangebracht, es sei denn man hat was zu verlieren.

Sich nicht richtig zu informieren und dann lospoltern ist mindestens ebenso unangebracht.
Lanzi67 hat geschrieben: Das müsste der schlaue Fabian eigentlich auch wissen.

Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
GTfan hat geschrieben:da du gleich so einen netten Ton anschlägst, kann ich dir das in gleicher Ausdrucksweise zurück geben:

Der schlaue Jörg hätte ja mal nachlesen können, dann wäre das Thema hier allen erspart geblieben.
Solche Formulierungen sind doch einer sachlichen Diskussion absolut nicht zuträglich, wieso müssen sie dann sein?

Lanzi67 hat geschrieben:Nun stellt sich die Frage, ist er dann mit schwarzer Nummer nicht landwirtschaftlich unterwegs? Oder ist er für den Bäcker im Einsatz? Von der Farbe des Kennzeichens steht nichts in der Fahrerlaubnis Verordnung. Ob grün oder schwarz ist nur eine Frage der Steuer. Wenn ich im lofbetrieb bin kann ich sogar Anhänger mit grüner Nummer ziehen wenn das Zugfahrzeug eine schwarze hat solang auf dem Hof ein steuerfreier Schlepper existiert dessen Folgekennzeichen der Anhänger hat
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Ganz genau so ist das.
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 26.02.2018, 21:05

Das Thema ist schon interessant, für uns mit Klasse C nicht aber für den Nachwuchs auf jeden Fall deshalb dachte ich dass es für den einen oder anderen interessant ist. Dass es so endet war in keinsterweise gedacht.
Aber es hat sich trotzdem ausgezahlt und das ist wichtig. Etwas schlauer ist hier schon jemand geworden. 8) 8) 8)
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Re: Führerschein

Beitragvon Dominik » 26.02.2018, 21:10

Dieses Kapitel ist jetzt kompliziert.

In dem Beispiel mit den Pensionpferden greift die Erlaubnis der Klassen L und T nicht, da der Mist nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt wurde. So ist der Mist gewerbliches Gut und darf demnach nicht mit steuerbefreiten Fahrzeugen und so auch nicht mit dem dafür vorgesehen FS transportiert werden!
Anders wäre es, wenn der Landwirt, zu dem der Mist kommt, egal ob Feld, Hof oder sonstige Lagerstätte den Mist „kauft“. Dann darf der Mist mit landwrts. Mitteln transportiert werden, weil dann ein landwirtschaftliches Gut draus geworden ist.

Zweites und umgekehrtes Beispiel wäre:

Ein gewerblicher Bertieb kauft ein landwirtschaftliches Erzeugnis um das so weiter zu verarbeiten, dass
Es nicht mehr der Landwirtschaft zugehörig gemacht werden kann oder zu Lebensmittelproduktion.
Wir sagen jetzt mal Stroh aus den zum Beispiel Dächer oder Deko Figuren gemacht werden.
Hat der gewerbliche Betrieb das Stroh gekauft und es befindet sich noch auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, so darf es nicht mehr mit grüner Nummer und L/T transportiert werden.
Liefert ein Landwirt das Stroh zu einem gewerblichen Betrieb und verkauft es anschließend, so darf das wieder mit Steuerbefreiung etc. passieren.
Rechtlich gesehen sind das so die Fakten! Wie rum was in solchen Fällen dann auf dem Papier steht ist eine andere Sache.
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Re: Führerschein

Beitragvon Dominik » 26.02.2018, 21:15

Das mit dem Lof Pferdehof ist richtig... es müssen natürlich keine zwei Haufen gemacht werden.
So ein Beispiel kann man nicht verallgemeinern, weil es da auch massig Unterschiede gibt, wer seine Pension wie steuerlich führt.
In meinen Beispiel hab ich einfach festgelegt, dass die Pension gewerblich betrieben wird
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Re: Führerschein

Beitragvon GTfan » 26.02.2018, 21:22

Lanzi67 hat geschrieben: Dass es so endet war in keinsterweise gedacht.

Noch ist es ja nicht vorbei, die Köppe sind einmal zusammen gerasselt, die drängendsten Fragen geklärt, weiter gehts :wink: :fahrer:

Viele Grüße,
Fabian
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