Titel

 

 

Ich finde den Thread leider nicht....

Bulldog, aber nicht Lanz

Ich finde den Thread leider nicht....

Beitragvon Socke » 24.04.2008, 21:51

Ich habe hier vor einiger Zeit mal etwas zum Thema Anhängevorrichtung bzw. deren Zulassung gelesen, leider finde ich den nicht wieder, auch nicht im alten Forum.
Daher hier meine Frage: Ich bin mit meinem Ursus durch die Einzelabnahme durch, allerdings hat der Prüfer die hintere Anhängevorrichtung als "nur für den Rangierbetrieb geeignet" gebrandmarkt.
Ich erinnere mich dunkel, daß geprüfte Anhängevorrichtungen erst ab dem - ja, wann war das? vorgeschrieben waren.
Kann jemand helfen und kennt die Hintergründe?

Danke!

Volker
Socke
Platin
 
Beiträge: 890
Registriert: 11.03.2007, 23:23
Wohnort: Kiel

Beitragvon Panama » 24.04.2008, 22:04

Hi Volker!

Das Theater haben wir mit unserem Bulldog auch durch. Der Herr Prüfer suchte wie ein Großer nach der Prüfnummer, die es zu der Zeit noch nicht gab. Er wollte sich auch nicht darauf einlassen, das das Teil in den letzten 60 Jahren mehr als ausreichend geprüft worden ist. Zum guten Schluß wurde uns dann gnädigerweise noch eine gebremste Anhängelast von 1000 ! kg eingetragen. Wir mußten viele Hebel in Gang setzen um diese Eintragung letztendlich wieder los zu werden. Definitiv wurden bei keinem Ackerschlepper bis Ende der 60er Jahre und vermutlich darüber hinaus vom Werk irgendwelche Eintragungen hierzu im Fahrzeugbrief vorgenommen. Werde morgen mal nach dem genauen Datum bzw. Text hierzu Ausschau halten....

Gutgehn...
der Panama
Benutzeravatar
Panama
Silber
 
Beiträge: 105
Registriert: 19.06.2006, 12:17
Wohnort: Menden

Beitragvon uwe 2 » 25.04.2008, 08:23

Hallo Leute,
was habt Ihr für spiesige TÜV prüfer wo ich hin war hat er noch nicht mal was zu meiner Schraube als Anhänge bolzen gesagt.Nun mal spaß zur seite ein Bekannter von mir hat einen Vermerk im Brief das die AHK nur ohne Prüfnummer sei aber nichts mit eingeschränkter Anhängelast.Wenn es euch weiter helfen könnte würde ich ihn fragen ob er eine Kopie seines Briefes hergeben würde ist aber ein Lanz 8506.

MfG
Uwe
uwe 2
Bronze
 
Beiträge: 71
Registriert: 01.11.2007, 10:22
Wohnort: 26624 Südbrookmerland

Beitragvon ChristianK » 25.04.2008, 08:58

Finde ich auch etwas merkwürdig, daß der sich so anstellt. Bei uns wurde nicht nach ner Nummer gesucht, aber auf die ordentliche Befestigung der augenscheinlich serienmäßigen Anhängekupplung wurde geachtet. 2 Gewindegänge der Stehbolzen mußten rausgucken. Der Prüfer hat sich die ganzen Daten der Papiere irgendwo aus ner Datenbank geladen, scheinbar alles Informationen von früher, so wie die Maschinen ausgeliefert wurden. Diese Daten hat er einfach übernommen. Vielleicht hilft ja tatsächlich ein vergleichbarer Brief oder der Hinweis auf diese noch existierenden Datenbanken.
Gruß Christian
ChristianK
Silber
 
Beiträge: 137
Registriert: 03.08.2007, 22:05
Wohnort: 33039 Nieheim

Beitragvon Kai » 25.04.2008, 12:41

Hallo Socke,

nach meinen Informationen muß eine Zugvorrichtung erst ab 1.1.1954
ein Prüfzeichen haben. Bei Fahrzeugen vor 1954 wird, soweit ich weis nur die Anhängelast eingetragen.

Gruß Kai
Benutzeravatar
Kai
Silber
 
Beiträge: 203
Registriert: 10.02.2006, 12:28

Beitragvon Lanzi67 » 25.04.2008, 14:25

Hallo!
Bei mir war der DEKRA- Prüfer zum Vollgutachten für meinen Ursus erstellen am 16.04.08. Das ganze hat ne halbe Stunde gedauert, Im Gutachten und auch in der Zulassung steht Steckbolzenkupplung und gut ist es, da hat keiner irgend welche Fragen gestellt, das ist eben bei alten Schleppern so. Muß auch sagen der Prüfer hat sowas schon öfters gemacht und weis worum es geht und welche Arbeit in so einer Maschine steckt und der sieht sofort ob da was gemacht wurde oder nur ein Haufen Schrott mit Farbe versehen wurde.
Gruß Lanzi67
Benutzeravatar
Lanzi67
Platin
 
Beiträge: 737
Registriert: 08.02.2007, 14:10
Wohnort: 08294 Lößnitz/Erzgebirge

Beitragvon Panama » 25.04.2008, 14:42

Habe mal mein Archiv durchwühlt und kann leider nix finden was nach Gesetzestext aussieht... :cry:

Letztendlich kam der Tip vom Dekra-Mann meines geringsten Mißtrauens.
Laut seiner Aussage wird bei den alten Maschinen keine Anhängelast eingetragen, es sei denn, die Kupplung hätte ein Typenschild. Im Kreise unsers Stammtisches haben wir mal Kfz Scheine verglichen, nirgendwo eine Eintragung zu finden. Vielleicht wäre eine Kopie eines ähnlichen Ursus hilfreich um den guten Mann zu überzeugen. Könnte eine Kopie anbieten, ist aber eben ein KL Bulldog...

Gutgehn,
der Panama
Benutzeravatar
Panama
Silber
 
Beiträge: 105
Registriert: 19.06.2006, 12:17
Wohnort: Menden

Beitragvon Lanzi67 » 25.04.2008, 17:39

Das mit der Anhängelast kann ich bestätigen, bei mir ist keine eingetragen, nur die Steckbolzenkupplung.
Benutzeravatar
Lanzi67
Platin
 
Beiträge: 737
Registriert: 08.02.2007, 14:10
Wohnort: 08294 Lößnitz/Erzgebirge

Danke schon mal!

Beitragvon Socke » 25.04.2008, 20:41

Das mit dem 01.01.1954 ist schon mal hilfreich für mich. Ich hatte dieses Datum im Hinterkopf, war mir aber absolut nicht sicher. Ich werde den Prüfer noch mal ansprechen, daß der sich noch mal schlauer macht. Im übrigen hat der sich eigentlich garnicht großartig angestellt, das war das einzige, was er bemängelt hat (Gab meiner Merinung nach allerdins auch sonst nix). Ich habe im ersten Moment dem keine größere Bedeutung beigemessen, denke jedoch mittlerweile anders.
Aber es gab (im Alten Forum) einen ausführlichen Thread dazu (daher hatte ich auch das Datum 1954), weiß jemand das richtige Stichwort dazu??
Socke
Platin
 
Beiträge: 890
Registriert: 11.03.2007, 23:23
Wohnort: Kiel

Beitragvon reima » 25.06.2008, 21:46

Hallo Socke

was ist den letztendlich mit der Anhängekupplung rausgekommen.

Ich hab das selbe Problem. Habe meinen Pampa beim TÜV vorgeführt - alles ohne Probleme über die Bühne gegangen. Bis auf diesen Mist mit der Anhängekupplung. Fakt ist, das alle Fahrzeuge die nach 1.1.54 zugelassen wurden eine Bauartgenemigung für das Zugmaul brauchen. Bei den Serienschleppern wurde halt einmal eine Freigabe gegeben und fertig.

Jetzt hab ich auch vorerst "Anhängekupplung nur für Rangierzwecke" drinstehen. Ich soll halt jetzt nochmal ein paar Maße und eine Zeichnung vom Zugmaul vorbeibringen. Sie suchen nach einer Lösung womit beide Leben könnten.

Mich interessiert wie es bei dir ausgegangen ist.

Gruß Mario
Benutzeravatar
reima
Gold
 
Beiträge: 252
Registriert: 19.11.2006, 19:35
Wohnort: Leidersbach

Beitragvon Theo S. » 26.06.2008, 05:55

Auszug aus der StVZO

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,
d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,
e) Langbäumen,
f) Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,

(4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.
(5) Mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen der in Absatz 2 erwähnten Art darf ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.



Auszug aus den Übergangsvorschriften zur StVZO

22 a Abs. 2 (Prüfzeichen)
gilt nicht für Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen und lichttechnische Einrichtungen - ausgenommen Warneinrichtungen nach § 53 a Abs. 1 -, wenn die Einrichtungen vor dem 1. Januar 1954 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Benutzeravatar
Theo S.
Administrator
 
Beiträge: 265
Registriert: 09.02.2006, 17:18
Wohnort: 41844 Wegberg

Beitragvon Lanzi67 » 26.06.2008, 16:19

Hallo! Bei meinem Ursus wurde am 16.04.08 das Vollgutachten zwecks Erstellung eines Fahrzeugbriefes gemacht. Mein Dekraprüfer hat garnichts wegen dem Zugmaul gesagt, wurde einfach eingetagen ohne jegliche Beschränkung!
Gruß Lanzi67
Benutzeravatar
Lanzi67
Platin
 
Beiträge: 737
Registriert: 08.02.2007, 14:10
Wohnort: 08294 Lößnitz/Erzgebirge

Beitragvon reima » 26.06.2008, 19:00

Das sind halt so Auslegungssachen. Bei mir war alles ohne irgendwelche Beanstandungen, selbst eine höhere Geschwindigkeit hat er einfach so nach meinen Angaben eingetragen. Nur mit dem Zugmaul :roll: rechtlich gesehen ist es ja korrekt was er sagt. Wir werden sehen, es findet sich hoffentlich eine Lösung.
Benutzeravatar
reima
Gold
 
Beiträge: 252
Registriert: 19.11.2006, 19:35
Wohnort: Leidersbach

Beitragvon wolfgang bofinger » 26.06.2008, 19:39

Problematisch wird es immer, wenn der Prüfer keine Ahnung hat. Erwischt du jemanden, der selbst in der Szene ist, weiß er auch über alles gut bescheid und geht locker an die Sache ran.
wolfgang bofinger
Silber
 
Beiträge: 186
Registriert: 20.07.2007, 19:14
Wohnort: Ludwigslust

Beitragvon Socke » 26.06.2008, 20:37

Sorry, daß ich mich jetzt erst dazu melde, das mit der AHK ist geregelt.

@Reima: Nein, eigentlich ist das keine Auslegungssache, dazu gibt es ja ein Gesetz, welches erst ab dem 01.01.54 gilt. Und da mein Schlepper Bj 1953 ist... hat er das akzeptiert und die Eintragung korrigiert.
Außerdem sprach er von einer "Ausnahmeregelung" für Fahrzeuge vor Bj. 60, wir haben das (leider) nicht weiter erörtert, weil für mich ja die 1954'er Regelung zutraf...
Da würde ich am ehesten nachhaken, wenn Deiner ab 1954 ist. Davor gilt das von Theo Scheres gesagte uneingeschränkt.
Zur Zeichnung: Du könntest eine Kopie der Ersatzteilliste vom 9506 und vom Ursus vorlegen, da sind zumindest die Dimensionierungen in etwa draus erkennbar (z.B. Befestigungsschrauben, Kontermutter für Federbasis etc). Was interessant wäre: Die Glühköpfe wurden ja noch bis in das Jahr 1954 hinein gebaut - hat Lanz denn für die AHK eine Freigabe erwirkt/bekommen - weiß das jemand oder hat gar jemand solch eine Kupplung?

Reima, viel Glück!

Volker
Socke
Platin
 
Beiträge: 890
Registriert: 11.03.2007, 23:23
Wohnort: Kiel

Nächste

Zurück zu Pampa, Ursus, Kelly & Lewis, Le Percheron

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste