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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenveränderung

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenveränderung

Beitragvon Hartmeyer » 10.04.2007, 19:53

Hallo

Wer oder wo bekomme ich für mein Lanz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine reifen 7,5-20 und 16,9-30 her
wer kann mir eine kopie oder adresse zukommen lassen

gruß
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Beitragvon Theo S. » 11.04.2007, 06:09

Um welchen Schleppertyp handelt es sich denn?
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Beitragvon 1506! » 11.04.2007, 06:38

Hallo,

man kann sich diese Bereifung beim Tüv eintragen lassen. Es muß die Tragfähigkeit der Reifen für die Achslasten ausreichen und die Reifen sollten nicht über die Kotflügel hinausstehen. Das kann der Tüv prüfen und nachmessen. Sonst muß unter Umständen noch eine andere Schlepperbreite eingetragen werden. Wenn sich der Radumfang stark gegenüber der Originalbereifung ändert, muß auch die eingetragene Gewindigkeit beachtet werden. Ich glaube da gilt eine 5 Prozent Abweichregel.
Dann brauchst du keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (beim Tüv Rheinland).



Gruß

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Beitragvon Hartmeyer » 11.04.2007, 16:29

der fahrzeugtyp ist lanz bulldog d 9506 bj40
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