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D1706 technische Daten

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

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Beitragvon Pidder » 08.04.2006, 12:50

Moin alle,
da ich mit dem Gedanke spiele, mir einen Bauwagen zu besorgen, habe ich mal genauer in meinen Kfz Brief geschaut wegen Zuglast und so, und siehe da, dort ist nichts eingetragen! Der Brief ist nicht der Orginale, ist wohl beim Vorbesitzer abhanden gekommen.
Daher meine Frage: Darf ich überhaupt was ziehen, oder was stand im Orginalbrief? Ein Zugmaul hat er, ist wohl auch so über den TÜV gegangen.
Denke mal das einer von Euch bestimmt noch was originales hat, oder bescheid weiss!
Grüsse an alle, Pidder
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Beitragvon Tim_Tayler2 » 08.04.2006, 14:14

Hallo Pidder,

du hast nur zwei Beschränkungen, die du einhalten musst:

Der Zug darf nicht länger als 18m sein (korrigiert mich wenn diese Angabe falsch ist) und nicht über 40 t wiegen.

Immer vorausgesetzt du fährst die Kiste mit dem "alten 5er".

Bei mir steht dort auch nix im Brief.

Aber egal wie viel du dranhängst, denk dran: Irgendwann möchtest du sicher auch wieder anhalten. :shock:
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Beitragvon Pidder » 08.04.2006, 14:43

Danke Tim,
also ist egal ob was im Brief bzw. Schein steht, wundert mich eigentlich, bei unserer "deutschen Gründlichkeit". :wink:
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Beitragvon Tim_Tayler2 » 08.04.2006, 15:45

Das liegt verm. daran, daß sich keiner der "gründlichen Deutschen" hat vorstellen können, daß sich mal so Spinner (wie ich/wir) finden, die mit einem alten Bulldog nur so zum Spaß durch die Gegend Tuckern.

Das ist quasi eine Gesetzeslücke, die hoffendlich noch lange Bestand hat.

Aber da fällt mir grad ein: Da war mal irgendwas mit Aussen- bzw. Rückspiegel zu beachten.

Ich muß mal etwas Graben, ob ich das noch irgendwo finde.

Bloss als ungefährer Richtwert der Anhängelast: In meiner BA (F2l612/6 18 PS) ist als Zuglast an der Kupplung 1,5 Tonnen, als max. Bruttoanhägelast 14 Tonnen angegeben.
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Beitragvon Pidder » 08.04.2006, 17:35

Tim_Tayler2 hat geschrieben:Das liegt verm. daran, daß sich keiner der "gründlichen Deutschen" hat vorstellen können, daß sich mal so Spinner (wie ich/wir) finden, die mit einem alten Bulldog nur so zum Spaß durch die Gegend Tuckern.

Das ist quasi eine Gesetzeslücke, die hoffendlich noch lange Bestand hat.

Aber da fällt mir grad ein: Da war mal irgendwas mit Aussen- bzw. Rückspiegel zu beachten.

Ich muß mal etwas Graben, ob ich das noch irgendwo finde.

Bloss als ungefährer Richtwert der Anhängelast: In meiner BA (F2l612/6 18 PS) ist als Zuglast an der Kupplung 1,5 Tonnen, als max. Bruttoanhägelast 14 Tonnen angegeben.


Spiegel musste haben, wenn ein Verdeck vorhanden. Allerdings wenn Du einen Bauwagen ziehst, machst Du freiwillig einen dran, da man sonst nix mehr sieht, was hinten los ist :lol:
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