von Hendrik Deters » 04.05.2012, 08:03
Moin,
nun ja... aus heutiger, TÜV-relevanter Sicht ja, da alle Schlepper ähnliche Leucht- und Warneinrichtungen haben müssen. Historisch gesehen nein, denn ein Ackerbulldog hatte ab Werk gar keine elektrische Anlage, außer sie wurde als Sonderausstattung mitbestellt. Vorkriegsbulldogs hatten zwei Scheinwerfer, ein Bremslicht (hinten links) und zwei funzelige Rückleuchten. Im höchsten Falle, bei Verkehrs-Bulldogs oder Eilern, mal ein Paar Winker. Nichts, womit man heute einen TÜV-Prüfer begeistern könnte.
Gruß, Hendrik
Von der Wiege bis zur Bahre: Nur Hubers beste Bulldogs fahre!