Garantie - Gewährleistung
Geschrieben von RT-andreas am 17. Dezember 2005 21:18:17:
Als Antwort auf: Re: Lichtmaschine D1616 geschrieben von Peter H am 17. Dezember 2005 17:54:47:
hallo Peter,
er hat höchstwahrscheinlich keine Garantie, denn das ist eine freiwillige "Sonderleistung" eines Herstellers oder Verkäufers. Was er hat ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die beiden Dinge werden oft verwechselt. Erstes halbes Jahr muß Händler nachweisen dass der Fehler nicht von Anfang an da war, danach ist der Kunde beweispflichtig.
Gewerblich kommst du um die Gewährleistung nicht herum, ne Garantie aber brauchst du nicht zu gewähren und wenn dann kannst du als Händler selbst reinschreiben für was wie lange in welchem Umfang...
Bei Privatverkauf (ebay...) daher nicht den Fehler machen und "keine Garantie" schreiben sondern unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung da Privatverkauf..Was die Regler angeht, die alten Relais gibt es nicht mehr und sie werden auch nicht nachgefertigt da elektronische Regler erheblich billiger sind und länger halten. Du brauchst für so einen Regler 2-3 Relais mit eventuell kombinierten Spulen für Spannung und Strom... das macht eben niemand mehr. 24V Relais könnte es noch eher geben, da wüsste ich sogar eine Stelle die ziemlich sicher Regler im Gehäuse und Relais hat, nur die Amperezahlen um die es da geht liegen bei ~200 - 300A also nix für Lanze
Gruß
Andreas
- Re: Garantie - Gewährleistung Peter H 18.12.2005 11:56 (0)