Re: Bremslicht / Beleuchtung TÜV
Geschrieben von Schruppert am 16. Dezember 2005 08:01:40:
Als Antwort auf: Bremslicht / Beleuchtung TÜV geschrieben von Dirk am 15. Dezember 2005 22:38:04:
Hallo Dirk,
das Thema Beleuchtungsanforderungen in Abhängigkeit von Fzgart, Höchstgeschwindigkeit und Baujahr ist ein echt Abendfüllendes Thema. Für Deinen Schlepper Bj 1959 gilt:
Blinker: Ja (§54 StVZO)
Warnblinker: Ja (§53a StVZO: Alle Fzge, die Blinker haben müssen, brauchen auch Wabli)
Licht: Ja, aber nur Abblendlicht bei Vmax kleiner als 30km/h (§50Abs5), somit auch keine Fernlichtkontrolle
Anhängerblinkerkontrolle: Ja (§54Abs2 StVZO)
Überrollbügel: Nach Zulassungsvorschriften nicht notwendig, ist eine UVV-Vorschrift. Soll heissen, wenn Du keinen dran hast und hast einen Personenschaden im landwirtschaftlich-professionellen Einsatz, der durch den Bügel möglicherweise verhindert worden wäre, so zahlt die Berufsgenossenschaft nicht. Strafe z.B. bei einer Verkehrskontrolle bekommst Du aber in keinem Fall, Bügel auch fürs Vollgutachten nicht erforderlich.
Bremslicht: Für Fzge mit Vmax grösser 25km/h erforderlich ab Bj 1988!!! (§53 Abs2 Satz 1 Übergangsvorschrift)
Im Rahmen einer Vollabnahme gelten immer die Vorschriften zum (nachweisbaren) Erstzulassungsdatum. Falls nicht mehr nachweisbar, solltest Du die Vorgehensweise zuerst mit dem Sachverständigen Deines Vertrauens, der das Vollgutachten machen soll, besprechen.
Wünsche frohes Schrauben
Stefan Lang
- Re: Bremslicht / Beleuchtung TÜV Dirk 16.12.2005 08:15 (0)