Re: Zulassung


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Geschrieben von Andreas Wild, München am 10. April 2005 21:23:28:

Als Antwort auf: Zulassung geschrieben von Peter am 31. März 2005 20:16:46:

Achtung evtl.für alle interessant: Nach der 2. Ausnahmeverordnung Straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen ist für KFZ welche der Pflege des kfz- historischen Kulturgutes und zur gemeinnützigen Sammlungen ausschließliche Ver-
wendung finden eine steuerfreie Zulassung (grünes Kennzeichen) nach Erteilung eines Gutachtens des TÜV möglich. d.h. Vorführung beim TÜV- Gutschten für Brauchtum- zur Zulassungstellle - grünes Kennzeichen beantragen und keine berifsgenossenschaftliche Auflagen (Bügel) mehr. Versicherung normal wie immer.
Nur auf Antrag und mit Nachdruck zu erreichen (Verweis auf neueste gestetzliche
Bestimmungen) näheres auch Auszug aus dem Gesetzestext nach Anfrage)
mfG A. Wild , München




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