Re: Warnblinkanlage


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Geschrieben von reiner am 09. März 2004 17:17:26:

Als Antwort auf: Warnblinkanlage geschrieben von Tom am 09. März 2004 15:00:49:

Hallo Tom,

sollte Dein Fendt noch angemeldet sein, oder noch nicht so lange stillgelegt sein, dass er also kein Vollgutachten benötigt, dann besteht die Möglichkeit ihn ohne Warnblinkanlage durch den TÜV zu bringen.
Eine Vollabnahme ist wie eine Erstinbetriebnahme, da kommt man um einen Warnblinker nicht herum.
Eine Warnblinkanlage richtig anzuschließen bedarf allerdings einiger Kenntnisse. Damit Du wenig Ärger hast, würde ich Dir einen Fachmann empfehlen.

Gruß
Reiner






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