Re: Anhänger "schwarze Nummer"
Geschrieben von Andreas am 01. September 2003 10:07:12:
Als Antwort auf: Anhänger "schwarze Nummer" geschrieben von Marcus Göbel am 31. August 2003 14:24:58:
In der StVZo, Straßen-Verkehrs-Zulssungs-Verordnung, Bauwagen sind solange Zulassungsfrei, wenn sie als solche eingestzt werden!!!! Die Befreiung gilt nur für den Transport von Baustelle zu Baustelle, also niemals Schaufel und Spitzhacke vergessen:)
Gruß Andreas
PS: Der entsprechnede Führerschein muß auch vorhanden sein, auch hier mal nachschauen!!