Re: Zulassung ohne Kfz-Brief
Geschrieben von Marcel am 17. April 2003 10:28:52:
Als Antwort auf: Zulassung ohne Kfz-Brief geschrieben von Kersten am 07. April 2003 23:57:17:
Hallo,
je nach Bundesland und Gemeinde sind die Vorgehensweisen unterschiedlich.
In NRW ist es so, dass man sich die Auskunft aus dem Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg selbst besorgen muss. Den Vordruck dazu gibts bei der Zulassungstelle der Kreisverwaltung. Wichtig ist, dass dieses Schreiben nur 4 Wochen nach Erhalt gültig ist. Man muss mit dem Schreiben und einer passenden Briefkopie(manchmal reicht auch ein Prospektblatt mit techn. Daten des Traktors) und dem Schlepper zum TÜV, der prüft ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist und welche Daten in die neuen Papiere kommen. Bei uns heisst das verminderte HU. Man bekommt wiederrum ein Schreiben vom TÜV, das bescheinigt dass das Fahrzeug zugelassen werden kann. Dieses legt man, zusammen mit der Bescheinigung aus Flensburg bei der Zulassungststelle vor. Die erstellt dann einen neuen Brief und einen Fahrzeugschein. Damit kann man dann wieder zum TÜV, der dann das Fahrzeug einer Ganzabnahme unterzieht. Hat der Traktor die Ganzabnahme geschafft, dann kann man wieder zur Zulassungstelle, wo dann die Zulassung des Traktors stattfinden kann. Unter welcher Nummer, grün od. schwarz oder H-Kennzeichen, dass unterliegt oft der Willkür der Zulassungsstellen. Ich bin da noch nicht hintergestiegen, nach welchen Kriterien das entschieden wird. Auf jeden Fall ist alles möglich und mit viel Lauferei und zur "Kasse gebeten werden" verbunden.Viel Spass bei den Behördengängen!