Re: Kirmes- oder Bauwagen hinter dem Bulldog ?????????????


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Geschrieben von Georg Trittler am 16. April 2003 13:22:37:

Als Antwort auf: Kirmes- oder Bauwagen hinter dem Bulldog ????????????? geschrieben von Herbert Nussberger am 09. April 2003 09:33:05:

Nach meinen Erkundigungen und Gesprächen mit der Polzei ist ein Folgekennzeichen nur bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen zulässig. D.h. bei einem Zugfahrzeug mit schwarzer Nummer, egal normal oder H-Kennzeichen, muß der Anhänger zugelassen und versichert sein, sonst macht man sich strafbar, d.h. führen eines nicht zugelassenen Anhängers --> sehr problematisch bei Eintritt eines Versicherungsfalles, den wir alle nicht wollen.




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