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Vollgutachten nach §21 und Zulassung - Kosten?

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Vollgutachten nach §21 und Zulassung - Kosten?

Beitragvon Kon87 » 13.12.2008, 12:18

Hallo Forum!

unser Lanz (D7506) soll im Frühjahr eventuell wieder zugelassen werden.
Laut Zulassungsstelle bekommt er jedoch keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern ein "Datenblatt ?? " da die Fahrgestellnummer schon vergeben ist.

Hat jemand von Euch Erfahrungen, was ein Vollgutachten und die Ausstellung eines solchen Datenblattes an Kosten mit sich bringt?

Auf welche Punkte legt der TÜV besondern wert, außer auf Lichtanlage und Bremsen?


Vielen Dank für Eure Hilfe

Kon87


PS Es geht mir nicht um eine Oldtimerbegutachtung
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Beitragvon wolfgang bofinger » 13.12.2008, 16:50

H-Zulassung wäre auch teurer. Ich würde mal beim TÜV anfragen. Es wird ca. 50 bis 70 Euro kosten.
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Beitragvon Lanzi67 » 13.12.2008, 17:18

Hallo!
Also bei uns in Sachsen darf nur die DEKRA ein Vollgutachten erstellen und das hat mich 85€ gekostet im März 08. Mit dem Brief und Nummernschilder waren nochmal ca. 70€ fällig. Wenn die Nummer schon vergeben ist bekommt man eigentlich eine 17-stellige von Flensburg zugewiesen die dann jemand einschlägt kostet nach meinem Wissensstand 30€. Normalerweise kann man mit einem Datenblatt kein Fahrzeug zulassen da du die Zulassungsbescheinigung Teil 1und 2 benötigst. Teil1 mußt du mitführen und Teil 2 ist eigentlich der Brief. Denn du bekommst ja nur ein Kennzeichen wenn das Fahrzeug die Zulassung für den Straßenverkehr hat. Es kann auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Flensburg beantragt werden das kostet dann auch noch extra wieviel weis ich nicht da das bei mir nicht der Fall war.
Wichtig ist dass die Bremsen ordentlich halten und Warnblinkanlage ist Vorraussetzung!
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Beitragvon uwe 2 » 13.12.2008, 17:28

Hallo Kon 87

die kosten liegen zirka bei 100-150€ für TÜV und Zulassungsstelle.Der TÜV legt wert auf Bremsen,Licht,Lenkung,Vorderachse,Bereifung und Zugvorrichtung.Wenn das alles inordnung ist und der Prüfer einen Guten tag hat sollte es keine Probleme geben.
Wobei ich die erfahrung gemacht habe das der TÜV in unserer gegend doch sehr gnädig ist wie z.B. thema öllecken und solchen einträgen im Fahrzeugbrief wie:"Bolzen kupplung hinten nur als Rangierkupplung zulässig"hatte ich noch nie Probleme.

MfG
Uwe
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Beitragvon Kon87 » 13.12.2008, 20:21

Vielen Dank für Eure Antworten. :)

Jetzt weiß ich wenigstens auf was ich mich einstellen muss.


Gruß

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Beitragvon Lanzi67 » 14.12.2008, 08:22

Hallo Kon87!
Versuch doch mal Kontakt mit einer Landmaschinenwerkstatt aufzunehmen, die haben meistens einen guten Tüv-Prüfer der sich mit Schlepper auskennt und weis auch einen Oldtimer zu schätzen und wird daher die Sache schneller für gut beurteilen wenn die Sicherheit gegeben ist. Für eine Haftpflichtversicherung kann ich dir einen Tipp geben wenn du mir deine Mailadresse über pn zusendest.
Bei meinem Ursus hat die Begutachtung und Erstellung des Vollgutachtens etwa 30 min gedauert. Der Prüfer sieht ob an einer Maschine was gemacht wurde oder nur mal schnell ein bischen Farbe drauf und fertig. Ich mußte das Licht einschalten, Warnblinkanlage betätigen dann hat er Länge, Breite, Höhe gemessen fertig alles ok. Ich hatte noch eine Kopie eines Fahrzeugscheines von einem Ursus da konnte er gleich die Daten übernehmen. Es ist siche auch für dich Hilfreich einen Fahrzeugschei als Kopie mit vorzulegen damit er gleich die Daten hat.
Einen schönen 3. Advent euch allen!
Gruß
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Beitragvon BumBumm » 14.12.2008, 17:02

Hallo!

Mich hat es 130 Euro beim Tüv gekostet (Vollabnahme Zugmaschine über 3,5 Tonnen). Ein Gutachten für die Bewertung als historisches Fahrzeug hätte weitere 70 Euro extra gekostet. Die Zulassung geschieht in Kürze und dann geht es mit meinem großen Bum Bum auf die Straße!
BumBumm!!!!
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Beitragvon Ramon C45 » 14.12.2008, 18:17

Moin.....
Warum ist die Fahrgestellnummer vergeben.....? Ist dein Fahrzeug Nummerngleich....?
Gruß Ramon
Bin ich ÖLICH bin ich FRÖHLICH....!
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Beitragvon Kon87 » 14.12.2008, 18:44

Hallo

@Lanzi67: Danke für die Info und für das Angebot. Komme darauf zurück wenns soweit ist. :wink:

@Ramon C45: Ja, die Fahrgestellnummer ist vergeben. Die ziert jetzt einen Autoanhänger. :roll:


Schönen 3. Advent!

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Beitragvon Lanzandi » 15.12.2008, 13:30

Das hab ich ja auch noch nicht gehört mit der Nummer.
Da hat also jemand durch reinen Zufall deine Lanz Nummer in seinen Anhängergeschlagen?? Das is ja Interessant...
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Beitragvon Kon87 » 15.12.2008, 21:12

Naja, 35 Jahre Stilllegung sind wohl genug Zeit für diesen Zufall.
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Re: Vollgutachten nach §21 und Zulassung - Kosten?

Beitragvon Andy_91 » 09.05.2015, 16:28

Hätte auch noch einen Lanz der hat das selbe Problem... Finde keinen Brief...
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Re: Vollgutachten nach §21 und Zulassung - Kosten?

Beitragvon Mortel » 10.05.2015, 18:17

Servus Koni,

ich weiß das Thema ist schon uralt aber mit der Fahrgestellnummer fand ich jetzt schon eigenartig! Hab meinen 7506 letztes Jahr auch nach 40Jahren Standzeit ohne Brief zugelassen bekommen, meine Fahrgestellnummer gab es in Deutschland auch schon dreimal, wie bei dir bei einem Anhänger einem anderen Traktor (andere Marke) usw.
Deswegen hab ich für meinen Lanz trotzdem einen normalen Breif mit meiner Fahrgestellnummer bekommen, ist ja auch logisch das es bei einer 6-Stelligen Nummer nach 75Jahren Dopplungen gibt. Problematisch wäre es ja nur wenn es schon einen Lanz mit deiner Nummer gegeben hätte!
Wie ist die Sache denn ausgegangen?

Grüße Martin
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Re: Vollgutachten nach §21 und Zulassung - Kosten?

Beitragvon Kon87 » 11.05.2015, 07:08

Servus,

die Abnahme beim TÜV war überhaupt kein Problem. Soweit ich mich erinnern kann wurde außer den Standardbesichtigungen wie Licht, Hupe, Reifen, Bremsen und Lenkung und Fahrgestellnummer (bei mir Nummerngleich) nur noch Länge, Breite und Höhe des Bulldog gemessen.
Was dann am längsten gedauert hat, war das Schriftliche am Computer.

Schöne Grüße
Kon87
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