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Hänger am Lanz

Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 24.08.2015, 15:42

Hallo zusammen
Hab mir ein Bauwagen passend zu meinem Lanz D1506 neu aufgebaut und jetzt damit die ersten Km gefahren.
Am Hänger hab ich ein 3,5T Zug maul und am Bulldog die 3,5T Kugel mit Versteifungstraverse zum Diff verbaut.
Doch die Kolbenschläge Lösen mir die Kugel und hab Respekt davor das diese abreist.
Ich muss dazu noch sagen das ich eine zweite Sitzbank ab Lanz verbaut habe und somit die eigentliche Rokinger nicht verwenden kann.
Hat jemand Erfahrung - :!: Hänger 1400kg mit Kugel am Lanz :?:
Ich hab mir überlegt einen doppeltwirkenden 100mm Hydraulikzylinder an den Hänger zu bauen und auf beiden Seiten mit Öl zu füllen und zu verschlissen.
Das müsste doch hervorragen dämpfen.
Was haltet Ihr davon :beifall:
Gruß Markus
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Uwe Gatschke » 24.08.2015, 17:37

Hallo Markus, wenn beide Kammern mit Öl vollgefüllt und verschlossen sind, kann nichts dämpfen. Flüssigkeiten lassen sich nicht komprimieren.
Gruß Uwe


***Viel Spass beim Schrauben***
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon GTfan » 24.08.2015, 18:05

moin,

Beide Seiten einer Zugvorrichtung müssen geprüft/begutachtet und in die jeweiligen Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Also beim Zugfahrzeug und beim Anhänger.

Die Traverse am Bulldog klingt schon mal nicht unbedingt so, als hätte der TÜV sie gesehen und als hättest du sie in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Hat die Kugel wenigstens einen Stempel, oder ist das eine verchromte Billigkugel vom Teilemarkt? Das alles kann dich im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Oder in einer normalen Verkehrskontrolle (vermehrt in unmittelbarer Umgebung von Oldtimertreffen zu erleben) schon teuer werden.
Inwiefern löst sich die Kugel bei dir??

Ein Bauwagen hat eine Allgemeine Betriebserlaubnis, abseits des Baustelleneinsatzes ist ein Folgekennzeichen nicht zulässig und damit muss der Anhänger zugelassen sein. Mit Zul.-Bescheinigung 1 und 2.
Ist das ein ein- oder ein zweiachsiger Bauwagen? Ein zweiachsiger Bauwagen hat definitiv eine typgeprüfte Deichsel mit Typenschild montiert - sofern er legal unterwegs sein soll.

Was mit der Gültigkeit der Typprüfung der Deichsel, der ABE/Zulassung des Anhängers und damit letztlich mit der Legalität des ganzen Gespanns los ist, wenn du da mal eben an der Deichsel herum bastelst und einen Hydraulikzylinder oder was auch immer einbaust, kannst du dir hoffentlich vorstellen. Wieder das Stichwort "Versicherungsschutz".

Ganz davon abgesehen, dass Uwe natürlich recht hat mit der Sinnlosigkeit eines Hydraulikzylinders. Und wenn du beide Kammern über ein Rohr verbinden würdest, hättest du zwar theoretisch eine Dämpfungswirkung, aber keine zuverlässige Wirkung und obendrein eine unbekannte Dämpfungskennlinie. Möglicherweise fährst du dann weiterhin ständig gegen eine Endlage des Kolbens oder ähnliches, dann dämpft auch nichts mehr.
Und dann sei da noch der Hinweis auf die Knickfestigkeit von Kolbenstangen. Die in keinster Weise den Anforderungen im Falle einer Bremsung entsprechen und für den Lastfall auch nicht ausgelegt sind.

Falls der Anhänger eine Auflaufbremse hat, solltest du mal nach dem Bremsdämpfer (Gummiklotz oder Gasdruckdämpfer) in der Deichsel gucken. Oder dir eine fertige, typgeprüfte gedämpfte Deichsel besorgen.

Ansonsten lass die Finger von derart unausgegorenem Unsinn!

mfG
Fabian
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 24.08.2015, 18:38

Hallo Uwe
Im gewisser Weise schon wen Du Luftanteile drin hast, aber Danke für Dein Beitrag


Uwe Gatschke hat geschrieben:Hallo Markus, wenn beide Kammern mit Öl vollgefüllt und verschlossen sind, kann nichts dämpfen. Flüssigkeiten lassen sich nicht komprimieren.
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 24.08.2015, 19:26

GTfan hat geschrieben:moin,

Beide Seiten einer Zugvorrichtung müssen geprüft/begutachtet und in die jeweiligen Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Also beim Zugfahrzeug und beim Anhänger.

Die Traverse am Bulldog klingt schon mal nicht unbedingt so, als hätte der TÜV sie gesehen und als hättest du sie in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Hat die Kugel wenigstens einen Stempel, oder ist das eine verchromte Billigkugel vom Teilemarkt? Das alles kann dich im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Oder in einer normalen Verkehrskontrolle (vermehrt in unmittelbarer Umgebung von Oldtimertreffen zu erleben) schon teuer werden.
Inwiefern löst sich die Kugel bei dir??

Ein Bauwagen hat eine Allgemeine Betriebserlaubnis, abseits des Baustelleneinsatzes ist ein Folgekennzeichen nicht zulässig und damit muss der Anhänger zugelassen sein. Mit Zul.-Bescheinigung 1 und 2.
Ist das ein ein- oder ein zweiachsiger Bauwagen? Ein zweiachsiger Bauwagen hat definitiv eine typgeprüfte Deichsel mit Typenschild montiert - sofern er legal unterwegs sein soll.

Was mit der Gültigkeit der Typprüfung der Deichsel, der ABE/Zulassung des Anhängers und damit letztlich mit der Legalität des ganzen Gespanns los ist, wenn du da mal eben an der Deichsel herum bastelst und einen Hydraulikzylinder oder was auch immer einbaust, kannst du dir hoffentlich vorstellen. Wieder das Stichwort "Versicherungsschutz".

Ganz davon abgesehen, dass Uwe natürlich recht hat mit der Sinnlosigkeit eines Hydraulikzylinders. Und wenn du beide Kammern über ein Rohr verbinden würdest, hättest du zwar theoretisch eine Dämpfungswirkung, aber keine zuverlässige Wirkung und obendrein eine unbekannte Dämpfungskennlinie. Möglicherweise fährst du dann weiterhin ständig gegen eine Endlage des Kolbens oder ähnliches, dann dämpft auch nichts mehr.
Und dann sei da noch der Hinweis auf die Knickfestigkeit von Kolbenstangen. Die in keinster Weise den Anforderungen im Falle einer Bremsung entsprechen und für den Lastfall auch nicht ausgelegt sind.

Falls der Anhänger eine Auflaufbremse hat, solltest du mal nach dem Bremsdämpfer (Gummiklotz oder Gasdruckdämpfer) in der Deichsel gucken. Oder dir eine fertige, typgeprüfte gedämpfte Deichsel besorgen.

Ansonsten lass die Finger von derart unausgegorenem Unsinn!

mfG
Fabian


Hallo Fabian
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag aber es ist nicht alles so wie Du es beschreibst.
Zum einen war ich erst letzten Dienstag mit dem Hänger Bj. 1965 und Bulldog Bj.1942 beim TÜV Süd um Papiere für den Hänger zu machen.
Die Sagten vor ab
Alles was man abschrauben kann muss nicht in die Fahrzeugpapiere, dazu gehört auch die mit Stempel gekaufte 3,5T Kugel mit Anhängemaul.
Verzinkt sind sie alle.
Meine Traverse ist dabei das stabilste und hält die Ackerschiene ruhig
Die Kugel hat ein Bund für eine 26mm Bohrung und dann eine Mutter mit Federscheibe M22x1,5
Nach 25km fängt sich die Kugel an zu drehen und bekommt daher das hin und her spiel

Zur Zulassung
Laut Landratsamt wurde es mir so erklärt
Die Bau Bude darf auch privat mit 25 km/h bewegt werden wenn das Zugfahrzeug doppelt so schwer ist wie der Wagen
Ich hab ohne Probleme die Papiere erhalten und auf dem Landradsamt die Betriebserlaubnis für 40€ gestempelt bekommen.
Dieser Wagen ist mit 25km/h TÜV befreit, somit auch Steuerbefreit. Ohne TÜV gibt es keine separates Kennzeichen und ohne Kennzeichen keine Steuer.
Der Wagen ist mit dem Zugfahrzeug Mitversichert, somit kann auch ein Folgekennzeichen ran.

Nun zurück zu meiner Ide
Bei einem Hydraulik Zylinder der einen Durchmesser von 100mm hat und die Kolbenstange selber 60mm bräuchte ich mir sicher keine Sorge machen wegen Seitenkräfte.
Ich wollte ihn doch nicht nur dazwischen hängen, sondern der Zylinder hat eine Verschweißte Grundplatte mit Befestigungsbohrungen.
Jede normale Auflaufbremse mit dem Popeldämper ist in keinster Weise für einen Bulldog geeignet.
Die, die einen Wohnanhänger an einen Lanz hängen gehören von der Straße weil Sie nur eine Gefahr darstellen.
Die ganze Sache ist auch nur mit zwei M12er Schrauben quer durch ein popelrohr geschraubt. Und das soll halten.
Hab gerade am Wochenende eine kennengelernt die Ihren Wohnanhänger mit Schlingerkupplung verloren hat. Das Anhägemaul war gebrochen.

Aber bevor hier jetzt die Gemüter sich hochkochen
Wir haben uns zu arg hineingesteigert, es war eine Ide.
Gruß Markus
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon GTfan » 25.08.2015, 09:13

moin,

deine Schilderung der "Zulassung" des Anhängers lässt mich staunen.

Man könnte meinen, die rechtlichen Grundlagen der Zulassungsbestimmungen gelten für einige Regionen bzw. Zulassungsstellen/Landratsämter nicht. Du bist an beeindruckend ahnungslose Sachbearbeiter geraten! Denn das, was die da bei dir verzapft haben ist definitiv Unsinn!
Zulassungsfreie Anhänger mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gibt es nur in der Landwirtschaft und im Baugewerbe. Darüber wurde in den letzten Jahren so viel gestritten, recherchiert und berichtet, dass es immer noch unwissende Behörden gibt mag ich mir kaum vorstellen. Eine private Nutzung ohne Zulassung ist nicht möglich, definitiv.

Und die Aussage des TÜVs halte ich auch für sehr gewagt. Ein Großteil der Prüfingenieure will ziemlich genau wissen, wie die selbst gebauten Zugvorrichtungen aussehen. In der Regel wollen die sogar die Stempel bzw. per Schlagzahlen eingeprägte Materialgüte auf den verwendeten Winkeln sehen. Wenn dein TÜV da leichtfertiger ist, bitteschön. Rechtlich auf der sicheren Seite bist du nicht!

Das Problem ist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Du hast die Dinge einigermaßen schriftlich belegbar, kannst also nachweisen dass du versucht hast, alles offiziell zu machen. Ob die Unwissenheit der Sachbearbeiter auf dich zurück fällt, wäre vermutlich Sache der Gerichte.

Du solltest dir Gedanken über eine vernünftige Schraubensicherung an der Kugelkupplung machen. Und dazu gehört kein Federring oder sonstige Zwischenlege-Scheiben, sie verringern die Festigkeit einer Schraubverbindung - auch wenn sie bis heute gerne gewohnheitsmäßig genutzt werden.



Leider passt deine Beschreibung von der Arbeitsqualität der Zulassungsstellen nur allzu gut ins Bild, hier ein paar Anekdoten:

Vor wenigen Monaten in Sachsen, LKW-Auflieger mit der herstellerseitigen Freigabe von 100 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die Zulassungsstelle fühlte sich dann so frei, dort gestempelte 100-Schilder hinten drauf zu kleben. Und dem gesamten Gespann eine Freigabe für Tempo 100 zu erteilen, schließlich dürften die Anhänger das. Dass in Deutschland kein Gespann schneller als 80 fahren darf und die Freigabe des Herstellers nur rein technisch bedingt war, blieb unentdeckt. Nach einigen Wochen kam die Leiterin der Zulassungsstelle höchstpersönlich bei der Spedition vorbei und gestand den "Irrtum" ein.

Vor zwei Jahren in Niedersachsen, der Leiter einer Zulassungsstelle wollte mir persönlich erklären, es gäbe keine zulassungsfreien Fahrzeuge in Deutschland. Im Dienst, in seiner Dienststelle. Alles, was sich auf den Straßen bewege, hätte Kennzeichen und sei zugelassen. Schließlich hätte man da ja täglich mit zu tun. Die Frage, wann er auf einem Bagger oder einem Radlader mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit (eben eine selbstfahrende, zulassungsbefreite Arbeitsmaschine) das letzte Mal ein Kennzeichen gesehen habe, konnte er mir auch nicht beantworten...

Vor ein paar Jahren in Sachsen:
http://www.traktorhof.com/forum/viewtop ... en#p121136

Seit etlichen Jahren ist in Niedersachsen jemand mit einem grünen H-Kennzeichen unterwegs. Ein steuerbefreites steuerbegünstigtes Kennzeichen, eine phantastische Idee - aber leider auch völliger Unfug. Nunja, er hat es offiziell so ausgestellt bekommen...


Wozu gibt es eigentlich Regeln und Gesetze, wenn jeder Sachbearbeiter oder gar die Behördenleiter ihre eigene Suppe kochen?? :kloppe:
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 25.08.2015, 10:44

Hallo GTfan
Ja das stimmt, die Bestimmungen sind von Landkreis zu Landkreis verschieden und muss erfragt werden
Es stimmt auch das es nicht sein kann das jeder was bastelt. Sicherheit geht vor.
Das mit der Kugel auf der Ackerschiene ist eigentlich auch nur auf Starren Ackerschiene geduldet.
Aber Danke für den Hinweis mit der Federscheibe. Hab im Tabellenbuch nachgelesen und versucht was aus dem Netz zu erfahren.
Rein zu Rechnerische Erkenntnisse bin ich jetzt nicht gekommen, gib aber noch nicht auf.
Eine Schlingerkupplung hilft halt bei einem vor und Rückschlag auch nicht wirklich und die Kräfte hacken weder auf dem Popeldämpfer rum oder beanspruchen die zwei kleine 12mm Schrauben die ja nicht mal 12.9 Festigkeit haben.
Wir hören von einander
:lol:
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon GTfan » 25.08.2015, 12:43

Lanzmarkus hat geschrieben:Ja das stimmt, die Bestimmungen sind von Landkreis zu Landkreis verschieden und muss erfragt werden

Das sind sie eben nicht. Es gilt die bundesweit einheitliche Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Das Problem ist, dass jeder Landkreis bzw. die zuständigen Dienststellenleiter und ihre Sachbearbeiter sich Freiheiten heraus nehmen, die ihnen nicht zustehen. Und damit gutgläubige Bürger in rechtlich höchst riskante Situationen bringen. Denn im Zweifel ist der Fahrzeugeigner der Angeschmierte.

Natürlich gibt es Dinge, die verschieden ausgelegt werden können und daher auch legal verschiedentlich gehandhabt werden. Irgendwo ist aber auch Schluss mit der Auslegungssache, wenn nämlich eindeutige Formulierungen im Gesetzestext verletzt oder hintergangen werden.

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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 26.08.2015, 11:33

Hallo Fabian
Nicht zu arg reinsteigern.
Pech wen ich erwischt werde, aber selbst die Polizei weis nicht alles und muss dich erst darauf hinweisen was du zu tun hast.
So war es bei drei im Bekanntenkreis.
Egal, Du hast schon in gewisser Weise Recht. Aber irgendwo ist es Abzocke von unserer Regierung.
Ich versuch es weiter über Brauchtum, da gibt es auch noch die Möglichkeit.
Solche alte Maschinen mit denen nicht mehr gearbeitet wird, laufen unter Erhaltung und Brauchtum.
Das heißt
Zulassungsfreiheit besteht nur beim Einsatz einer Zugmaschine, wenn für diese ein amtliches Kennzeichen – auch rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen - zugeteilt ist, eine Haftpflichtversicherung besteht und die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von ≤ 25 km/h bzw. während der Veranstaltung nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Bulldog hat keine grüne Nummer somit nicht auf Landwirtschaftlich angemeldet
Nicht anmeldepflichtig.
Bin jetzt erst mal im Urlaub
Gruß Markus
Lanzmarkus
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon hpschulze » 01.09.2015, 16:54

Moin zusammen !

Das Problem mit den "Schlägen an der Kugel" haben offensichtlich alle Bullgogfahrer. Ich habe mich nach langer Suche zu folgender Lösung "durchgerungen". Zugelassener auflaufgebremster 2-achsiger Tieflader an der Original Zugkupplung des Bulldog, Anbaubock mit Kugel am Tieflader (vom Hersteller eingetragen) und PKW-Wohnwagen hinter dem Tieflader. Der Vorteil ist, daß der Tieflader die Schläge des Bulldog fast vollständig aufnimmt und der Wohnwagen kaum durchgeschüttelt wird. Nachteilig sind die hohen Kosten, das gewicht und die Länge des Gespanns.

Optimal wäre ein gedämpfter Anbaubock an der Ackerschiene des Bulldog mit Typenprüfung. Da diese Prüfung wohl sehr aufwendig und teuer sein dürfte, müßten sich sehr viele Interessenten zusammenfinden um die Kosten erträglich zu verteilen. Vielleicht kann man(n) über dieses Forum einen Bedarf an solchen Anbauböcken ermitteln, um dann konkrete Anfragen bei Herstellern oder versierten Schlossern und Sachverständigen starten zu können ??

Gruß

Hans-Peter
hpschulze
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 18.09.2015, 15:43

Hallo zusammen
Bin wieder im Lande
Zu der Sache ob ich mit dem Bauwagen mit einem Folgekennzeichen fahren darf.
Hab noch mal nachgehakt.
Ich hab beim TÜV Papiere für den Bauwagen mit 25 Km/h machen lassen.
Dann bin ich danach unwissentlich schwarzgefahren weil ich mit den Papieren erst eine Betriebserlaubnis auf der Zulassungsstelle machen lassen hätte müssen.
Kostet noch mal 40€ und dann darf ich fahren.
Gruß Markus
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon RT-andreas » 18.09.2015, 21:34

wegen der Hängeproblematik gibt es möglicherweise auch ne einfache Lösung: Hänger mit Zugmaul und wenn der dann auch mal an den PKW soll so einen Adapter dran machen:
http://www.staku2010.com/
andere komplexere Lösung wäre sowas:
http://jic.jost-world.com/static/upload ... _09_14.pdf
möglicherweise gibts auch noch andere Lösungen, ich bin da gerade noch auf der Suche, da ich nen geländegängigen Einachserhänger für Jeep und Ursus mir zulegen möchte und dafür die optimale Verbindung suche. Bei 3,5t zGG sollte es schon haltbar sein und die beiden Lösungen von oben sehen massiv aus und die Testberichte scheinen das auch zu belegen.
Gruß andi

am Rande, wie bekommt man denn die vermaledeite Rückholfeder von der Kupplung am leichtesten wieder rein? Das Dingens ist durch Rostnarben-Kerbwirkung abgefazt an der Hakenöse und läßt sich einfach nicht genug vorspannen mit den vorhandenen Werkzeugen und momentan nur anderthalb einsatzbereiten Händen am Mann :mrgreen: (Frage 2 warum trifft man eigentlich immer exakt den kaputten Finger wenn man sich jetzt wo stößt? :kratz: )
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Re: Hänger am Lanz

Beitragvon Lanzmarkus » 20.09.2015, 16:04

Hallo Andi
Danke für Deinen Beitrag
Ja, ich könnte an die Rockiger Anhängekupplung aber da ich eine zweite Sitzbank auf die Ackerschiene geschraubt hab, klappt das nicht mehr wegen dem Einschlag.
Leider, hab schon gedanklich die Sitzbank anders verbaut aber das sieht scheiße aus.
Wen mir was einfällt werde ich es Euch wissen lassen.
Gruß Markus
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