von cs » 08.02.2012, 11:10
Hallo,
in den im Forum beschriebenen Fällen (Bauwagen/Wohnwagen) ist es rein rechtlich gesehen sowieso verboten mit einem Bulldog (mit schwarzem Nummernschild) einen nicht angemeldeten Anhänger (ohne TÜV, nicht versteuert und versichert) durch die Gegend zu ziehen !
Da hilft auch nicht diese Geschichte des als Bauwagen deklarierten Anhängers.
Fahrzeug -Zulassungs- Verordnung § 3 Abs. 2 Nr. 2c, ein Bauwagen ist nicht zulassungsbefreit, wenn der eigentliche Zweck als Bauwagen nicht gegeben ist, da hier im Grund kein Gewerbe (Baufirma, Straßenbau, usw.) vorliegt.
Der Anhänger benötigt also eine ordentliche Zulassung und Versicherung.
Sicher wo kein Kläger auch kein Richter, aber bei einem Unfall mit Personenschäden stellt ein Gutachter sehr schnell fest das ein solcher Bauwagen keine Betriebserlaubnis hat. Dann sind bei Umfällen mit Schwerbehinderten laut deutscher Rechtsprechung bis 5 Millionen Schadensersatz zu zahlen. Die Versicherungen werden sich freuen im Endeffekt nicht auf solchen Kosten sitzen zu bleiben! Ihr könnt also schon mal Privatinsolvenz anmelden und euer Haus wird sich schon der Zwangsversteigerer "sichern".
Aber wie heißt es so schön, "no risk-no fun"!
Gruß
Christoph