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Anhängerkupplung, was ist gefordert?

Bulldog, aber nicht Lanz

Anhängerkupplung, was ist gefordert?

Beitragvon RT-andreas » 24.03.2010, 11:13

Hallo Leute,

wie sieht es denn heute bei der Zulassung mit der originalen Anhängerkupplung aus? Darf man damit wie früher noch 1-2 Hänger ziehen oder ist nun zwingend der Fortschritt vorgeschreiben und ne Maulkupplung Pflicht?
Ich kenne Briefe da ist "..nur für Rangierbetrieb" eingetragen, andere haben ne Maulkupplung statt origanl dran und dann ohne Eintrag. Ist das irgendwo festgelegt oder mal wieder als eine individuelle Grauzone vom jeweiligen Prüfer/Absegner abhängig?
Wenn Pflicht müsste ich nämlich noch beim LKW-Abdecker vorbeisehen ob was passendes rumliegt obwohl das Originalteil samt Feder noch gut aussieht.

Gruß

Andi
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Beitragvon Rainer » 24.03.2010, 11:46

Die Anhänderkupplung brauch ein Typenschild mit Stützlast etc. Da die original Kupplung das nicht hat, kann die auch nicht eingetragen werden. Kannst natürlich gucken, ob du dir irgendwoher nen Typenschild besorgen kannst und klebst das dann auf deine Kupplung...
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Beitragvon Volker » 24.03.2010, 13:15

Hallo, das ist meines Wissens auch abhängig vom Baujahr. In den Papieren vom Lanz(Bj.39) und Deutz(Bj.52) steht drin: Original Anhängerkupplung mit Durchsteckbolzen bzw.original Bolzenkupplung. Der Deutz hat sogar noch eine starre Kupplung verbaut. Zwischen diesen Einträgen lagen über 15 Jahre und es waren verschiedene Tüvprüfer.

Grüße Volker
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Beitragvon Lanzi67 » 24.03.2010, 17:17

Hallo!
Das kommt aufs BJ an. Sie wird bzw. muß eingetragen werden ohne wenn und aber wenn die Erstzulassung vor dem 01.01.1954 war. Ab dem Datum wurde eine Bauartgenehmigung mit Typenschild gefordert, alles was vor 54 zugelassen wurde hat Bestandsschutz. Bei meinem Ursus wurde das ohne ein wiederwort eingetragen, da steht Steckbolzenkupplung im Brief ohne jegliche Einschränkung. Ich gehe aber davon aus dass dies sicher auch am Sachverstand des Prüfers liegt!
Gruß
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ein stück weiter

Beitragvon RT-andreas » 24.03.2010, 22:37

Danke an alle,

Bj dürfte vor 54 liegen da altes Kurbelgehäuse ohne Anlasserflansch. Da bei uns der TÜV die Kohle für die Abnahme einschieben darf werde ich da mal vor Ort nachhaken wie das nun hier gehandhabt wird. Trotzdem werde ich mich mal nach ner typgeprüften Maulkupplung umsehen um im Ernstfall schneller handeln zu können.

Gruß

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Beitragvon Socke » 24.03.2010, 22:49

Hallo Andreas,
in jedem Fall, falls Du das Baujahr glaubhaft machen kannst, ein Baujahr vor 01.01.1954 wählen (s.o.).
Ich hatte bei meinem Ursus (siehe entsprechenden Thread vor ca. 22 Monaten) so einen Komiker als Prüfer. Hat zwar als Baujahr 1953 eingetragen, die Kupplung aber nur für den Rangierbetrieb zugelassen, was mir in der ganzen Tragweite erst später auffiel. Nachdem ich mich denn schlau gemacht hatte, hat er das (allerdings als "Zusatz") auch "korrigiert".
Besser also, wenn realistisch, gleich richtig eintragen lassen.
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Kupplungs"spiel"

Beitragvon RT-andreas » 25.03.2010, 22:30

Hallo nochmal,

mir ist auch erst vor kurzen die Problematik? also die unterschiedliche Bewertung aufgefallen. Bei einem Video war da eine neue Maulkupplung zu sehen bei ansonsten doch originaler Aufmachung. Dann habe ich inzwischen Kopien von Fahrzeugpapieren angesehen mit und ohne Einschränkungen. Da es auch Bilder von originalen Kupplungsteilen samt Hänger gibt ergab sich die meine ich naheliegende Fage wie was warum wieso?
Mein Bärchen hat 2 Nummern einmal Kurbelgehäuse einmal Zylinder. Werde da mal die "ältere" raussuchen dürfte KG sein und danach die Altersbestimmung nochmal machen. Dabei kam ich vor dem kauf auf Bj 53, leider habe ich es damals nicht ausgedruckt und die Datei ist ins EDV-Nirwana gegangen.
Gibt es in der STVZO einen Passus den man dazu ebenfalls kopieren und mitnehmen kann, bzw wo kann man das mit vor 1.1.54 finden?

Gruß

Andi

P.S. etwas spät für dieses Jahr, aber wer ne Karbidlampe hat bzw Karbidsteinchen, da habe ich eben ein Bild von nem innenbeleuchteten Schneemann bekommen. Soll so gehen: Schneemann bauen, nicht zu groß (am Kopf) dann oben auf den Molles ein, 2 Karbidsteine legen und anzünden. Die Steine fressen sich gasentwickelnd in den Schneemann rein und die gelbrußende Flamme illuminiert dann von innen :D Ich werde es beim nächsten Schneefall mal testen so die Wühlmäuse übern Sommer noch Steinchen über lassen.
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Beitragvon Socke » 25.03.2010, 23:29

Hallo Andreas, hab da doch noch was gefunden, schick mir mal Deine Mailadresse....
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Beitragvon Nobi » 30.03.2010, 08:06

Hi,da bin ich mal wieder !

Ja Zugmaul und der Ärger geht los .
Ich habe das Problem anders gelöst ,mit ner ABE aus dem Jahre 49 ,dort steht alles drinn ob Räder, Zugmaul u.s.w ist zwar vom 9506 aber egal .
Dort wird nur die höhe des Maules und der Durchmesser des Bolzens beschrieben und das reicht .Einmal mußte ich den Wisch schon zeigen ,da wir hier son Blödmann haben ,ich sehe aber ich bin wohl nicht alleine .

Grüße

Daniel
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Beitragvon Rainer » 30.03.2010, 18:30

Wie gehe ich denn jetzt vor? Habe dem TüV-Prüfer geglaubt, dass das Zugmaul nicht einzutragen ist. Habe jetzt bei meinem Allzweck Bj 49 weder Stützlast noch Anhängelast (also keine Anhänger) eingetragen. Kann ich die Kosten abwenden, die für ein Umschreiben entstehen? Was muss ich mitnehmen an Unterlagen?
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Beitragvon Socke » 30.03.2010, 22:34

Hallo Rainer,

das mit den Kosten ist halb so wild (finde ich, waren schlappe 12€).
Viel wichtiger ist, daß Du dem Prüfer klarmachst, daß er auf einer Grundlage geurteilt hat, die nicht der damaligen Rechtslage entsprach...
Ich habe seinerzeit ziemlich viele Leute genervt, um das rauszukriegen
(TÜV-Bus in Brockstedt, Spezial-TÜV in Hannover, Dienststelle in Kiel...), dann hatten die Ihn ( den Prüfer) wohl schon selbst ausfindig gemacht und ihm seinen Irrtum klargemacht. Jedenfalls war es nur noch ein Anruf, und er hat es kostenlos korrigiert.
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Beitragvon Rainer » 30.03.2010, 22:47

Danke, das werd ich versuchen. Habe eh im Mai Tüv, dann werde ich das mal ansprechen.
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Beitragvon Nobi » 31.03.2010, 06:53

Hallo Reiner !

Ich glaub ich habe mich etwas falsch ausgedrückt ich habe nur die ABE ,Eingetragen ich das noch nicht ,das ist kein Problem wie das "Lanzi67 "schon schrieb Anhängelasten werden Ausgenullt Steckbolzenkupplung ,Durchmesser und das wars .Ich lass das aber trodsdem machen sonst muß ich 2 A4 Seiten mitrum schleppen .Mein Freund von der Dekra (der darf bei uns 21 Abnamen machen )sagte ich brauche nur die ABE ,Eintragen baruch ich das nicht .Tüv-Datenblätter habe ich von fast allen Bulldogs ,nur damit kann mann nix anfangen da da weder Kupplungen noch Anhängelasten drinnstehen .Wenn du den Prüfer mal bittest eine ABE zu ziehen (bei uns macht das die Dekra ) dann ist das ein Klax .Die ABÈ`s gab es für viele Bulldog´s schon leider weiß das nur niemand ,anscheint.

Ich hoffe ich habe etwas geholfen .


Grüße

Daniel
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Beitragvon Nobi » 31.03.2010, 06:56

Ui,habe ich vergessen .
Kann mir denn einer mal die Füllmenge des Getriebes vom Ursus geben .
Gehört zwar nicht hier her ,aber es weiß bestimmt einer .
Ich möchte über Ostern mein Degol mal ausprobieren .

Danke .

Grüße

Daniel
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