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Traktorenversicherung

Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Rohoelzuender » 05.12.2010, 08:51

Hallo,

Ich denke auch, wenn man grüne Nummer fährt ohne Umsturzbügel und es passiert etwas, bewegt man sich auf ganz dünnem Eis. Daher wundert es mich, dass es so erlaubt ist. War wohl eine Zeitlang mal anders. Wir mußten unseren Bügel auf unserem Güldner mit grünem Kennzeichen jedenfalls in den siebzigern nachrüsten, weil der TÜV ohne Bügel die Abnahme verweigert hat. Die BG kommt zu uns nur alle 5 (?) Jahre, unregelmässig auf jeden Fall und die gucken immer erst nach Zapfwellenschutz, wie die Scheunentore befestigt sind, dass die Leitern gesichert sind usw.. Seitdem das alles vorschriftsmässig ist kommen die gar nicht mehr, habe jedenfalls schon ewig keinen mehr gesehen...Das ohne Bügel mit grünem Kennzeichen fahren ist scheinbar so ähnlich wie mit grünem Kennzeichen auf Treffen fahren. Steuertechnisch eigentlich verboten, es macht aber trotzdem jeder und es hat sich noch kein Amt darüber beschwert...

Mit schwarzem Kennzeichen ohne Umsturzbügel ist man bei einem Unfall versichert. Daher eigentlich die bessere Wahl für Glühkopfbulldogs und die, die viel zu Treffen fahren. Auch aus Steurtechnischer Sicht.

Jetzt kommen wir wieder zum Ausgangsproblem:

Grüne Nummer am Schlepper bedeutet doch noch lange nicht, dass er auch versichert ist gegen Brand, Diebstahl, Vandalismus.

Also jetzt noch mal ganz langsam zum mitdenken:

Man will einen Schlepper ohne Umsturzbügel der bislang noch gar nicht zugelassen ist, dafür seit über 20 Jahren abgemeldet, auf grüne Nummer zulassen und auch gegen Brand, Diebstahl und Vandalismus versichern. Dieser Schlepper steht das ganze Jahr in einer Holzhütte, in die man relativ leicht einbrechen kann und die auch nicht feuerfest ist. Die Schlepperelektrik ist noch die alte, die Batterie angeschlossen, es könnte also auch jederzeit mal zu einem Kurzschluss kommen und der Schlepper feuer fangen. Einige Male im Jahr möchte man damit auf ein Schleppertreffen fahren, wo alles auch zumindest gegen Diebstahl und Vandalismus versichert sein soll. Grünes Kennzeichen juckt den Versicherer nicht in dem Zusammenhang. Ein Gutachten, dass alle zwei Jahre erneuert werden muß, möchte man sich sparen. Wenn überhaupt ein Gutachten und dann ist gut. Am liebste wäre es, wenn es ganz unkompliziert ohne Gutachten ginge.

1. Schritt: Ich fahre zum TÜV und hole mir die Plakette über eine Vollabnahme
2. Schritt: Ich rede mit einer Versicherung über oben angesprochene Punkte.
Was sagt er mir dann? Grüne Nummer mit Teilkasko? Es wird ein Gutachten erstellt.
Ich erhalte die gewünschte Versicherung. Vielleicht auch ohne Gutachten?
3. Schritt: Ich fahre zur Zulassungsstelle und hole mir die Numernschilder mit Plakette.

So einfach?

Gruß Gordon
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Pfrank » 05.12.2010, 19:36

Hallo Gordon

Wir reden immer noch aneinander vorbei...

Mir ging es um das gleiche Problem wie Lanzgigant es zum Anfang beschrieben hat und um nix Anderes.
Er hat eine Scheune wo seine Sachen drin stehen, Scheune versichert--Sachen nicht!!!
Da ich Platzprobleme habe (wie sicherlich viele mit unserem Hobby) sucht man nach Alternativen...
Da das Zeug (nicht nur Schlepper) zum auslagern noch nicht angefasst ist-erübrigt sich die Frage nach Kennzeichen egal in welcher Farbe! Warum soll man ein nicht zugelassenens FZ nicht gegen Diebstahl etc. versichern können???
Was ist z.B. mit zulassungsfreien Mähdreschern, Baggern, etc. die kosten neu ein Vermögen und sind sicherlich auch versichert!!! :kratz: Versicherungen leben von so etwas, auch die "Mona Lisa" ist ohne schwarzes Kennzeichen versichert! Oder???
Beim neuen Mähdrescher kann ich mir ein Gutachten sparen wenn ich die Rechnung habe. Allerdings wird mir nur der jeweilige "Zeit-/Wiederbeschaffungswert" ersetzt, also habe ich mit Abschlägen zu rechnen. Ist ja auch logisch bei Gebrauchsgegenständen.
Beim Edelschrott ist das Gutachten notwendig, nur ist es auf Grund der kurzen Haltbarkeit trotzdem uninteressant für mich. Ich werde also weiter meine FZ auf vorhandenem arrondierten begrenzten Platz stapeln :wink:


Grüße Pfrank
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Winzer » 05.12.2010, 21:58

hallo zusammen,

werde mich nun als Versicherungsmensch hier nun mal outen und mein Fachwissen in die Thematik einbringen :klugscheis:

Hab festgestellt, daß hier einwenig hin und her gerätselt wird, wie es sich um unsere guten Bulldogs bestellt ist.

Also, dem Versicherer ist es egal, ob der Bulldog mit grünem oder schwarzen Kennzeichen fährt, denn das interessiert nur das Finanzamt. Der Beitrag für grünes oder schwarzes Kennzeichen ist der gleiche in der Haftpflicht. Anders in der Kaskoversicherung, da regelt der Marktwert(MW) den Beitrag für die Versicherung, der in Prozenten vom MW errechnet wird. Es sind in der Kasko NUR Fahrzeuge versichert, KEINE Werkzeuge oder sonstigen Sachen in der Werkstatt / Halle. Dafür gibt es eine Inhaltsversicherung (kann auch über die Hausratversicherung laufen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind), die dann bei Brand, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel eine Entschädigung bieten. Das Risiko zeichnet der Versicherer nur, wenn gewisse Kriterien an das Gebäude erfüllt sind. Dazu zählen Einbruchhemmnis in erster Linie, sowie Brandklasse des Gebäudes und Lage der Scheune/Halle.
Das Gebäude ist ebenfalls seperat zu versichern, wenn dafür eine Entschädigung fließen soll.

Dann das Thema mit den (noch) nicht zugelassenen Fahrzeugen. Für diese Fälle gibt es eine Garagen- oder Museumsversicherung. Bei den Saisonkennzeichen sieht es wieder anders aus... besteht für die Saison 3-10 die Zulassung, dann ist der Bulldog ganz normal versichert, für den Zeitraum 11-2 spricht man von einer Ruhe Versicherung, bedeutet, daß der Bulldog AUCH DANN versichert ist gegen die Gefahren Brand, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus...
Entschädigt wird, wenn ein Gutachten vorliegt nicht immer der im Gutachten genannte Wert!! Sondern der Versicherungswert, den die Versicherung zugrunde gelegt hat. Bedeutet: Ist nach einem Gutachten eine Wertverbesserung vorgenommen worden, wie Motorrevision oder Anbau eine Bergstütze mit Winde und dies dem Versicherer nicht mitgeteilt worden, so bekommt man diese Aufwertung nicht bezahlt. Daher während einer Restaurierung immer schön und sauber dokumentieren, WErtgutachten erstellen lassen und mit dem Versicherer den Wert auch vereinbaren... kostet zwar was mehr, aber ist bares Geld wert.

Das Thema mit den Umsturzbügeln ist nur für die BG ein Thema, dann bei der Ummeldung meines 50igers hat KEINER nach dem Umsturzbügel gefragt, weder der Mensch bei der Zulassung, noch der Mensch beim TÜV. Der Bulldog lief immer in Deutschland und hatte KEINEN Umsturzbügel und war auch durchgehend zugelassen in Ratzeburg!!!

Sollte der eine oder andere noch Fragen haben, so kann er mir diese gerne per PN stellen.

Allen einen schönen und streßfreien Start in die neue Woche.

schöne Bulldoggrüße

Michael
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon baeckermeister » 06.12.2010, 08:17

Hallo Michael,

herzlichen Dank für die präzise Erläuterung. :beifall: :beifall: :beifall:

Von solchen Informationen lebt das Forum.

Nicht von Vermutungen und Unterstellungen.

Nochmals Danke.

Gruß

Paul
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Pfrank » 06.12.2010, 15:59

Hallo zusammen

Da schließe ich mich mal direkt an!
Das sind Informationen mit denen ich "arbeiten" kann :mrgreen: :!:


Eine schöne Woche wünsche ich euch noch...
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Rohoelzuender » 06.12.2010, 17:21

Hallo,

Ja, dass war mal eine ordentliche Aussage. Hat ja meine intensive Fragerei doch noch zu einem guten Schluß geführt. Vielen Dank. Jetzt kann ich mich mit "meiner" Versicherung in Verbindung setzen und fragen , warum die mir das nicht auch so sagen konnten :D . Aber ich glaube die verkaufen lieber Kranken-, Renten-, Lebens-, und Pflegeversicherungen. Ist mehr bei zu holen als bei ein paar Klumpen Stahl mit Rädern dran.... :fahrer:

Ein bißchen Spaß muß sein!

Schöne Woche und Grüsse aus dem verschneiten Nordhessen.

Gruß Gordon
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Ingo » 07.12.2010, 10:48

@Gorden

Eine Vollabnahme ist doch nicht bei einem 20 Jahre abgemeldeten KFZ nicht mehr notwendig. Voraussetzung dass der KFZ Brief vorhanden ist. Oder hat sich das nun wieder geändert ?
Mein D2416 war 10 Jahre abgemeldet und ohne TÜV und ich mußte keine Vollabnahme machen.
Der TÜV wurde in Hessen gemacht

Gruß
Ingo
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Rohoelzuender » 07.12.2010, 16:11

Hallo,

Gute Frage, nächste Frage...

Gruß Gordon
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon lanzgigant » 10.12.2010, 00:05

@ Winzer

Danke für deinen Beitrag bzw Fachwissen! :D
Es hat mir weiter geholfen, das erste was ich morgen tun
werde ist bei meiner Versicherung anzurufen!

wünsch euch allen ein schönes Wochenende!
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Lanz Fan » 10.12.2010, 08:51

Hallo,

ich hab dieses Jahr im Januar meinen Lanz D2416 angemeldet. Der Bulldog war seit 1974 abgemeldet und ich hatte den Originalbrief. Beim TÜV hab ich eine normale HU machen müßen.
Der TÜV wurde in Baden-Württemberg gemacht.

Soweit ich weiß gibt es die Vollabnahme nicht mehr. Es müßte auch reichen, wenn man die Briefkopie eines gleichen Fahrzeugs hat. Wenn kein Originalbrief vorhanden ist, braucht man aber einen Eigentumsnachweis, entweder in Form von einem Kaufvertrag, oder als Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt. Hab mal gehört, dass auch ein Typenblatt reichen würde, aber keine Ahnung ob das stimmt.

Gruß Jessi
Meine Schlepper:
Lanz D1616 Baujahr 1958
Lanz D1706 Baujahr 1954 restauriert
Lanz D2416 Baujahr 1957 restauriert
Fahr D130 Baujahr 1956 restauriert
Lanz D4016 Baujahr 1959
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon mogmuli » 10.12.2010, 09:35

Bei meinen Unimog und Schleppern wars bisher immer so :

Fahrzeug länger als 1.5-2 Jahre ( nagelt mich jetzt nicht fest ) abgemeldet = Vollgutachten
Tüv über Jahre abgelaufen, Fzg aber nie abgemeldet = normale HU

Kein Brief vorhanden = Mit den techn. Daten ( Briefkopie, Verkaufsprospekt, oder ähnliches ) zum Vollgutachten, der Prüfer stellt ein Dokument aus für die Zulassungsstelle, wo man dann den neuen Brief bekommt.

-Auskunft vom KBA, ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist, ist nicht mehr erforderlich.
-Ob man noch weitere Dokumente bei der Zulassungsstelle braucht ( Kaufvertrag, Zoll usw.) hängt von der einzelnen Zulssungsstelle ab, ich hab nie was gebraucht.
-Welche techn. Dokumente der Prüfer beim TÜV zulässt ist auch vom einzelnen Prüfer abhängig. Bei mir haben jeweils Kopien aus Verkaufsprospekten gereicht.
-Wenn man gar keine techn. Dokumente vorweisen kann wirds teurer, da der Prüfer dann selber alles vermessen muss.

Dies sind meine Erfahrungen, die sich bei mir jetzt schon bei 5 Fahrzeugen bestätigt haben.
Gruß Daniel
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon Kai » 11.12.2010, 12:02

Hallo Daniel,

hat zwar mit dem "Versicherungsthema" nichts zu tun.
Auf der Internetseite vom TÜV kann man untenstehendes nachlesen (was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann).

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich

D.H. wenn ich mit meinem Fahrzeug innerhalb der 7 Jahre nach Stilllegung beim TÜV vorfahre und meinen alten Brief mitbringe reicht normale Hauptuntersuchung. Es ist kein Vollgutachten nötig.


Gruß Kai
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Re: Traktorenversicherung

Beitragvon mogmuli » 11.12.2010, 16:19

hab nochmal nachgeschaut, wurde mit Einführung der EU Papiere von 18 Monaten auf 7 Jahre geändert...
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