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Führerscheinklasse für Unimogs

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Führerscheinklasse für Unimogs

Beitragvon Raymund B. » 20.01.2009, 21:24

Hallo Traktorfreunde,

Ich bin gerade auf der suche nach einem kleinen Unimog 411, 401, oder 2010. Da ich noch keine 18 bin und ich nicht weiß ob ich diese Unimogs mit meinem Führerschein Klasse T fahren darf, hoffe ich, dass ihr mir klarheit darüber verschaffen könnt.

Gruß

Raymund B.
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Beitragvon RT-andreas » 20.01.2009, 22:59

Hallo Raymund,

das wird wohl nix denn die Definition ist wie folgt:

Schein T
Beinhaltet M,S,L
ab 16/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

selbst mit dem kastrierten PKW-Füghrerschein wird es bei Unimogs kritisch denn die Gewichtsgrenze 3,5 t ist da maßgebend:

Schein B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Zudem darf dann kein richtiger Anhänger dran sein und wenn
BE vorhanden wirds auch nicht besser:

nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Kurz gesagt, eigentlich hilft da heute nur etwas im LKW-Scheinbereich und auch da wieder mit ohne Hänger... musste selbst sehen z.B. unter:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#T

Obelix würde sagen "die spinnen die Römer!" die neuen Klassen kosten nur unnötig Geld und Verwaltung bringen aber nix an Sicherheit. Allein der Schritt von B zu BE, bei PKW ne Nachtfahrt machen ist OK, aber warum bei BE auch? Der Hänger kann nur hinterher fahren, auch BAB Fahrt wozu? Der Hänger darf auf BAB wie Landstraße 80/100 fahren und folgt auch da dem PKW. In meinen Augen nur reine Geldschneiderei. So nebenbei darf nun kaum einer mit neuem Schein noch nen Camping-Caravan, Pferdehänger, Imbisbude anhängen... alles sehr gut ausgedacht um die Wirtschaft zu schädigen.

Gruß

Andi
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Beitragvon Raymund B. » 21.01.2009, 13:55

Hallo Andi,

ich danke dir für deine Informationen. Ich bin mir aber noch nicht ganz im klaren, da z.B. der 411 ein Leergewicht von 1845 / 1950 kg und ein zul. Gesamtgewicht von 3200 / 3500 kg hat. Außerdem fährt er nicht schneller als 53 km/h und wird bei uns für forstwirtschaftliche zwecke genutzt. Ich bitte dich um deine Meinung dazu.

Gruß

Raymund
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Beitragvon wikingor » 29.01.2009, 06:23

Hallo!

Meiner Meinung nach ist der Uni nicht der BAUART nach für reine LoF-Zwecke... Ist dem äußeren Erscheinungsbild ja dann eher ein Straßenfahrzeug.
Kommt dann wohl auch die Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung an: Lkw? Zugmaschine? Zusatz "für Land-/Forstwirtschaft"?!

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Beitragvon Lanzi67 » 29.01.2009, 21:45

Hallo!
Wenn du den PKW Führerschein machst darf man heutzutage nur noch bis max. 3500kg Gesammtmasse fahren und wenn das in der Zulassung des Unimog steht darf man den fahren egal ob LKW oder Zugmaschine in der Zulassung steht. Aber ohne Anhänger. Mit dem alten PKW Schein sind 7500kg Gesammtmasse zugelassen.
Gruß
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Beitragvon SvenS » 29.01.2009, 23:16

Es gibt für Klasse T den folgenden Zusatz:

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


siehe FeV:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html

Folglich darfst du also diesen Unimog nicht fahren, wenn du jünger als 18 bist und er schneller als 40 km/h fährt.

Wenn es leichter als 3500 kg ist, darf es mit Klasse B gefahren werden.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Du müsstest also wahrscheinlich dein Unimog drosseln und Klasse T machen, was sich für 2 Jahre nicht lohnt.

Wichtig ist auch, dass alle Angaben dann nicht nur auf dem Tacho, sondern in den Fahrzeugpapieren stehen müssen (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit & zulässiges Gesamtgewicht).

Es gibt dazu auch hier:

http://www.unimog-community.de/index.ph ... 1eafcb904c

eine nette Unterhaltung: Gänge sperren, Übersetzungen berechnen etc....

Sven
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