Titel

 

 

TÜV für Vorkriegsbulldogs

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon gft » 01.12.2018, 09:28

Moin,
die HU an sich überprüft den technischen Zustand des Fahrzeuges gegenüber den entsprechenden Zulassungsvorschriften!

Da sowohl für eine "H" als auch für eine "07" Zulassung eine Vollabnahme als auch eine Einstufung als historisches Fahrzeug zu erfolgen haben, ist die HU als Einstieg erstmal gleich!
Eine Zulassung ohne "H" erfolgt ebenfalls mit Vollabnahme, jedoch dann entsprechend den zum Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeuges geltenden Abgasvorschriften, also nix!

Im Umweltschutzbereich (Abgasvorschriften) sind "historisch eingestufte Fahrzeuge" von Beschränkungen ausgenommen worden!

Somit bekommt ein normal zugelassener Glühkopf theoretisch eine rote Plakette, demhingegen ein "H" oder "07" zugelassener keine Plakette!

Da die Fahrverbote an den Umweltplaketten fest gemacht sind, dürfen historisch eingestufte Fahrzeuge munter weiter fahren!

Interessant ist dabei, das ausländisch zugelassenen Fahrzeuge mit "normaler" Zulassung ebenfalls Plakettenplicht haben, also nur deutsche historische Fahrzeuge weiter fahren dürfen!

Im Fall eines guten alten Glühkopf ist dies eingentlich auch nur gerecht, denn diese alten Diesel machen keinerlei lungengängigen Feinstaub sondern noch echten Ruß, sprich Kohlensoff in grober Struktur! Dieser macht vielleicht die Wäsche grau oder färbt ein Taschentuch, aber sonst auch nix schlimmes, aber das versteht ein Städter nicht! :lol:

Also holen wir demnächst die Anhänger raus und machen wieder den Lieferdienst im Kurzstreckenbereich, wie in den 30`bis 50èr Jahren,..... :beifall:


Schönen Advent, :fahrer:

Gruß, Dieter
gft
Silber
 
Beiträge: 114
Registriert: 02.09.2017, 15:09
Wohnort: 46354 Südlohn

Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon mauer » 01.12.2018, 18:07

Moin



Auszug aus der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV) Vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007

Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch
genommen werden können,
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.


Gruss Andre
Benutzeravatar
mauer
Bronze
 
Beiträge: 66
Registriert: 03.03.2011, 09:46
Wohnort: 09468 Tannenberg/Erzgebirge

Vorherige

Zurück zu Lanz-Bulldog, Glühköpfe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 62 Gäste