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Führerschein

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Re: Führerschein

Beitragvon Kai » 27.02.2018, 00:41

Hallo,

es ist leider wirklich so, dass mit dem Autoführerschein (B aber auch T und L) der ab 1999 erworben wurde, kein Fahrzeug über 3,5t auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.
Die Ausnahme sind Fahrten im LoF Bereich.

Bei einer Informationsveranstaltung wurde folgendes Beispiel genannt:

Der Sohn (Führerschein nach 1999 erworben) eines Landwirts holt mit Traktor und Anhänger (über 3,5t) Schotter um die Zufahrt zum Hof zu befestigen.
Das ist völlig legal.

Ein Nachbar der keinen LoF Betrieb hat sieht das zufällig, und sagt zum Sohn des Landwirts:
Bitte bringe mir auch eine Ladung Schotter, ich will mir einen Stellplatz in den Garten bauen.

Also kein LoF Zweck und daher fahren ohne Führerschein.

Das macht keinen erkennbaren Sinn, ist aber seit 19 Jahren so.
Auch in meinem Bekanntenkreis wird das immer mal wieder nicht geglaubt, obwohl man es Dank Internet jederzeit nachlesen kann.

Gruß Kai
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Re: Führerschein

Beitragvon RT-andreas » 27.02.2018, 15:21

B,T,L bah, früher wars einfacher, Zwangsgepresst zur Bundeswehr 2er Führerschein und egal was an Tonnage oder Hängerzahl kommt einfach fahren.
Dann kam die EU und britische Führerscheinvielfalt (könnten wir das jetzt nicht wieder zurückändern wenn die aus der EU raus sind?, würde bei der Feuerwehr und Co auch einiges vereinfachen, ich kenne Fälle da steht der Wagen mit max 1/2 vollem Tank wegen Führerschein"mangel" bei den Fahrern).
Leider ist man heute bei den vielen Querulanten und vielfach unwissenden Polizisten, Richtern... nur sicher wenn man sich exakt an das jeweilige Prozedere hält und dabei lieber nicht zu weit mit der Auslegung geht. Sicher kann man zum Schluß Recht bekommen, aber wenn zwischenzeitlich der Schein weg ist, bzw. der Lanz steht, vom Geld ganz abgesehen was flöten ist.
Leider gilt heute halt: Für das Privileg in einem Rechtsstaat zu leben müssen Sie eben auch Unanehmlichkeiten in Kauf nehmen.

Übrigens auch die alten Scheine zählen nur noch wenn man beim Umschreiben PENIBEL!!! darauf achtet, dass die auf dem Amt auch die Ausnahmen eintragen also bis 7,5 t und Hänger etc.Ob Absicht oder Dösigkeit. die Ämter machen da oft nur das Nötigste rein sprich bis 3,5t und 750 kg Hänger und weg ist weg. Hat man das, ist es wichtig ab 50 (und dann alle 5 Jahre neu) rechtzeitig vorher Seh- und Gesundheitstest zu machen und Verlängerung zu beantragen sonst ist ab Stichtag Geburtstag 50 alles über 3,5 t weg! Kannste dann nur noch für teuer Geld neu machen, viel Spaß.

Nebenbei wie ist das mit dem tatsächlichen zulässigen Gewicht eigentlich? Wasser in den Reifen macht ja schon ordentlich was aus, muss das jetzt gleich beim Leergewicht mit rein, zählt das als Ladung, zählt nur wenns drin ist bzw darf der Trecker überhaupt so viel leichter werden falls es eingetragen ist mit Wasser und das dann mal fehlt...Das weiß doch heute kaum einer der mit der Sache sonst nix zu tun hat und schon gibts wieder Probleme obwohl der Auspuff nicht lauter ist als erlaubt
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Re: Führerschein

Beitragvon falcon » 27.02.2018, 17:07

Zu diesen Thema gab es vor knapp zwei Jahren eine Petition für den Bundestag: viewtopic.php?f=6&t=5378&p=31445&hilit=petition#p31445

Leider wurde diese nicht so gut unterzeichnet wie es vielleicht hätte sein sollen, den "älteren" mit dem alten Führerschein scheint die jüngere Generation recht egal zu sein.....
Man sollte die Dinge nicht zu sehr restaurieren, das vertreibt die Geister der Vergangenheit.

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Re: Führerschein

Beitragvon Rohoelzuender » 27.02.2018, 20:20

Man braucht nicht für jeden Blödsinn eine Petition. Die Politiker in Berlin haben wesentlich wichtigere Dinge zu diskutieren und zu entscheiden!
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Re: Führerschein

Beitragvon Andreas » 27.02.2018, 22:06

Hey Gordon,

Du brauchst Dir mit deinen Aufsitzrasenmähern mit umgefrickelten Mofamotoren eh keine Gedanken machen.

Kümmere dich mal um Futter für die Holzwürmer in deinem Schwadblech.

So zurück zum Thema, das Führerscheinrecht ist leider sehr undurchsichtig und die Kontrollbehörde weiß anscheinend auch nicht so recht wo es da lang geht. So zumindest meine Efahrungen damit....
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Re: Führerschein

Beitragvon BULLI » 27.09.2019, 12:10

Hallo,
ist das immernoch der aktuelle Stand für die etwas älteren Herrschaften, die ihren Führerschein eindeutig vor 1999 erworben haben ?

Ich habe noch den rosanen (Klassen 3/4/5 da weiss ich etwas von 7,5t) - und ihn bewusst noch nicht gegen die Karte getauscht, es gibt ja immernoch Schonfrist.
Das mit dem zul. Gewicht ist mir schon klar, aber das mit dem Sehtest ??? Bin inzwischen auch etwas über 50.
Was bedeutet das jetzt in Bezug auf meine Fahrerlaubnis ?
- Wenn ich diese Befugnis weiterhin behalten möchte ?
Habe ich ein todo beim Tausch,
oder ist die Frist für die Verlängerung oberhalb des 50. Lebensjahres bereits abgelaufen ?


Zitat von RT-andreas:

Übrigens auch die alten Scheine zählen nur noch wenn man beim Umschreiben PENIBEL!!! darauf achtet, dass die auf dem Amt auch die Ausnahmen eintragen also bis 7,5 t und Hänger etc.Ob Absicht oder Dösigkeit. die Ämter machen da oft nur das Nötigste rein sprich bis 3,5t und 750 kg Hänger und weg ist weg. Hat man das, ist es wichtig ab 50 (und dann alle 5 Jahre neu) rechtzeitig vorher Seh- und Gesundheitstest zu machen und Verlängerung zu beantragen sonst ist ab Stichtag Geburtstag 50 alles über 3,5 t weg! Kannste dann nur noch für teuer Geld neu machen, viel Spaß.


Gruß G.
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Re: Führerschein

Beitragvon RT-andreas » 28.09.2019, 21:21

Dei Grenze mit 50 Jahren gilt immer noch! Manche Ämter sind aber kulant und ersetzen den alten Schein auch noch, wenn man nach dem 50sten den Antrag noch stellt - allerdings sollte es nicht zu lange nach dem 50sten sein. Bei manchen hat es auch geholfen anzugeben dass sie bei Rot Kreuz, Sportverein etc schwerere Fahrzeuge bewegen z.B. ehrenamtlich wegen Altpapiersammlung etc und sich nun das mit dem 50sten und Führerschein herausgestellt hat...
Kurzum biste schon 50 ist es eigentrlich vorbei und weg, eventuell geht auf Kulanzbasis was, aber eben eventuell und fragen vor Ort. Möglicherweise auch im Zusdammenhang mit Internationalem Schein un d dass es dabei aufgefallen ist... halt ne glaubwürdige Begründung warum nicht rechtzeitig vorher dran gedacht wurde sondern erst jetzt. Vorher :mrgreen: mal beim Arzt fragen ob es auch ne Freigabe wegen Augen und körperlicher Fittnes gibt, denn die beiden "Scheine" braucht man für die Verlängerung unbedingt.
Gruß andi
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 29.09.2019, 07:30

Hallo
Alles was über 7,5t ist wird ab 50 ohne dem ärztlichen Gutachten ungültig.
Bis 7,5t bleibt alles wie es war wenn die Fahrerlaubnis zu den alten Bedingungen erworben wurde
Gruß
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Re: Führerschein

Beitragvon BULLI » 30.09.2019, 11:41

Hallo zusammen,

wenn diese Aussage solide ist, (was ich hoffe)
dann ist das genau das was ich hören wollte. :beifall:
Bis 7,5 t, das reicht mir doch vollkommen!

Außerdem den Besuch beim Augenarzt mache ich doch eh - und nicht deshalb, weil irgendjemand das von mir verlangt 8)

Gruß Güne
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 30.09.2019, 19:50

Hallo, so ist es, habe meinen tauschen müssen wegen der Fahrkarte, erst ab Klasse CE, C1E, C usw.
Musst du zur Untersuchung, C1 also 7,5t ist unbefristet
Gruß lanzi67
(Jörg)
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Re: Führerschein

Beitragvon falcon » 01.10.2019, 05:31

Also darf man einen Traktor mit 3,5t zulässigen Gesamtgewicht + 3,5 t Bauwagen noch fahren ohne die Ärztliche Untersuchung machen zu müssen?
Man sollte die Dinge nicht zu sehr restaurieren, das vertreibt die Geister der Vergangenheit.

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Re: Führerschein

Beitragvon paul » 01.10.2019, 13:49

Moin

ich geb meinen Senf auch mal dazu.
Am besten man erkundigt sich bei der örtlichen Führerschien und Zulassungsstelle.
Auch die sind intern bestimmt unterschidlicher Auffassung. Hab hier viel gelesen, was richtig ist.
Dennoch gibt es viel Grauzone und verscchiedene Auslegungen.

Mit dem Mist des Pferdehofes ist es aber meiner Meinung nach anders.
Da Pferdehaltung auch wenn sie gewerblich ist unter LuF fällt, darf er wenn steuerbefreit mir grüner Nummer fahren.
Schwarzes Schild beim Mist fahren muss er haben, wenn er gewerblich den Mist fährt.
Gewerblich heißt, er verbringt den Großteil seines Gewerbes damit, eben diesen Mist zu fahren oder ähnliche Tätigkeiten wahrzunehmen.
Bevor sich hier die Gemüter weiter heißdenken oder gar schreiben, nochmals den Rat bei der Örtlichen nachzufragen. :)

Viele Grüße aus Münster :fahrer:
Paul
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Re: Führerschein

Beitragvon Lanzi67 » 01.10.2019, 19:25

Hallo, die 7,5t haben nichts mit der Klasse L oder T zutun, du kannst das
Anhängen was du darfst, zB Lindner grotrac 94 mit Luft mindestens 8t.
Die 7,5t beziehen sich auf C1. Meine Frau hat mir die L darf aber jeden Traktor mit bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit von Max. 40 Kmh fahren Solo, mit Anhänger dann nur noch 25kmh. Mit der T gilt das bis 60 Kmh Solo und mit Anhänger alles darüber ist die C erforderlich. Dies gilt in ganz D.
Gruß lanzi67
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Re: Führerschein

Beitragvon Kugellager » 01.10.2019, 19:33

BULLI hat geschrieben:Hallo zusammen,

wenn diese Aussage solide ist, (was ich hoffe)
dann ist das genau das was ich hören wollte. :beifall:
Bis 7,5 t, das reicht mir doch vollkommen!

Außerdem den Besuch beim Augenarzt mache ich doch eh - und nicht deshalb, weil irgendjemand das von mir verlangt 8)


Lanzi67 hat geschrieben:Hallo, so ist es, habe meinen tauschen müssen wegen der Fahrkarte, erst ab Klasse CE, C1E, C usw.
Musst du zur Untersuchung, C1 also 7,5t ist unbefristet


Leider gilt das nur für die alten C1.
Rückwirkend zum 28. Dezember 2016 wurde das geändert, nun müssen alle mit C1 alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung.
Gruß Alexander
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