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TÜV für Vorkriegsbulldogs

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon Thomas Tisch » 07.10.2018, 08:18

Hallo,
vielleicht sollte man beim TÜV ja mal nachfragen, was denn die tatsächlichen Vorschriften sind bezüglich den Bremsen. Meines Wissens nach braucht man zwei voneinander unabhängige Bremsen. Das ist die Getriebefußbremse aber eben nicht.
Grüße,
Thomas Tisch
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon oldtimerfreud » 07.10.2018, 10:18

Hallo,

ich konnte meinen Lanz D9506 ohne Fußbremse TÜV fahren,der kann dir die Bremse nicht vorschreiben,du kannsd dich auf die Orginalität deines Bulldogs berufen.Es wird dann zwar die Anhängelast reduziert.


LG
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Zuletzt geändert von oldtimerfreud am 07.10.2018, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon ostfriesland8507 » 07.10.2018, 10:19

Hallo,

ok berechtigter Einwand. Ich bin da nicht tief genug drin im Thema. Also einige Grundlagen, die ich finden konnte:

"Was wird wie und warum geprüft?
- Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für zwei Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
- Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.
- Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.
- Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
- Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I/ Teil II werden. Die Experten von TÜV SÜD sind hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc., sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung."

Quelle TÜV SÜD in der Fassung vom 07.10.2018 https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... orbereiten

Soweit bin ich bisher. Ich werde da noch weiter suchen aber gleich gehts erst mal ab aufs nächste Treffen.

Schöne Grüße
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon Brennholzer » 07.10.2018, 13:17

oldtimerfreud hat geschrieben:Hallo,

ich konnte meinen Lanz D9506 ohne Fußbremse TÜV fahren,der kann dir die Bremse nicht vorschreiben,du kannsd dich auf die Orginalität deines Bulldogs berufen.Es wird dann zwar die Anhängelast reduziert.


LG
Oldtimeerfreud


Hallo,

Du fährt aber nicht mit Schnellgang?

Gruß
Der Brennholzer
am Bulldog wackelt fast alles (..)
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon oldtimerfreud » 07.10.2018, 14:50

Hallo,

nein mein Bulldog hat Orginalübersetzung.Ich habe auch geschrieben man kann sich auf Orginalität berufen.

LG
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon GTfan » 08.10.2018, 07:04

Moin moin,

Thomas Tisch hat geschrieben: Meines Wissens nach braucht man zwei voneinander unabhängige Bremsen. Das ist die Getriebefußbremse aber eben nicht.


es müssen zwei unabhängige Betätigungen vorhanden sein.
Nicht nur bei den Volldiesel, sondern auch bei allen Unimogs und bei reihenweise Autos wirkt die Handbremse auf dieselben Bremsbacken wie die Fußbremse an der Hinterachse. Nur dass die Betätigung bei den beiden letztgenannten Beispielen nicht hydraulisch wie bei der Fußbremse läuft, sondern per Seilzug und Spreizhebel.

Beim Bulldog in diesem Fall sind zwei sind zwei Trommeln und zwei Satz Bremsbacken vorhanden. Solange die vorgeschriebenen Verzögerungswerte stimmen, sehe ich kein Problem in der Zulassung...

MfG
Fabian
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon paul » 10.10.2018, 08:53

Moin zusammen

Fabian hat Recht!

Die Kupplungsbremse ist nicht als Bremse im Sinne der Stvzo zu sehen.

UND... selbst wenn der TÜV sagt " alles in Ordnung " und eine Plakette erteilt, heißt das nicht, das man alles machen kann.
Im Falle eines Falles kann es immer noch Probleme mit der Haftung geben.

Es ist ja möglich, das du hinter deinem originalen Bulldog auch bei reduzierter Anhängelast was dahinter hast, was z.B. bei Bergabfahrt
mit der Handbremse nicht ans Halten zu bekommen ist. Wenn da was in die Hose geht, würde mich die Aussage des Prüfers interessieren.

Ob original oder nicht: Da gehört ne anständige Bremse dran.
Für mich einzige (rechtlich immer noch fraglich) Möglichkeit: 6km/h und NIE mit Anhänger würde ne gute Hanzbremse reichen.
Alles Andere ist so leid es mir tut auch Sicherheitsgründen nicht in Ordnung.
Zum anderen hat man dann auch mehr Spaß und mehr Möglichkeiten!!

Viele Grüße aus Münster
Paul
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon ostfriesland8507 » 10.10.2018, 10:08

Hallo Paul
paul hat geschrieben:Fabian hat Recht!
Die Kupplungsbremse ist nicht als Bremse im Sinne der Stvzo zu sehen.


Sagt denn fabian nicht exakt das gegenteil?
GTfan hat geschrieben:es müssen zwei unabhängige Betätigungen vorhanden sein[...]
Beim Bulldog in diesem Fall sind zwei sind zwei Trommeln und zwei Satz Bremsbacken vorhanden. Solange die vorgeschriebenen Verzögerungswerte stimmen, sehe ich kein Problem in der Zulassung...


mal abgesehen vom persönlichen Sicherheitsempfinden geht es prinzipiell um die Zulassungsmöglichkeit.
Es geht darum ein Fass ohne Boden zu vermeiden, "nur" um eine Zulassung zu ermöglichen.

Schöne Grüße
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon falcon » 10.10.2018, 10:45

Steht so auch in der Bedienungsanleitung, dass die Kupplungsbremse keine Fahrzeugbremse ist:
Dateianhänge
Unbenannt.JPG
Unbenannt.JPG (25.75 KiB) 14933-mal betrachtet
Man sollte die Dinge nicht zu sehr restaurieren, das vertreibt die Geister der Vergangenheit.

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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon ostfriesland8507 » 10.10.2018, 11:01

Hi nochmal,

bitte nicht verwechseln. Hand- und Fußbremse wirken zwar auf die Getriebewelle, die Kupplungsbremse ist aber etwas anderes. Zumindest soweit ich das bisher verstanden habe.
Die Kupplung trennt den Motor vom Getriebe aber nie die Räder vom Getriebe. Die Bremswirkung auf der Getriebewelle dürfte daher völlig unabhängig von der Kupplung sein.

Schöne Grüße
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon GTfan » 10.10.2018, 12:42

paul hat geschrieben:Fabian hat Recht!

Die Kupplungsbremse ist nicht als Bremse im Sinne der Stvzo zu sehen.


Nun fangt euch mal wieder ein, ich habe nie von der Kupplungsbremse gesprochen!!
Ganz einfach aus dem Grund, weil sie eben nicht als Fahrzeugbremse gilt. Ins Gespräch gebracht hast du sie, Paul.

Wenn auf der Getriebewelle zwei verschiedene Bremsen montiert sind mit zwei Betätigungswegen, so ist ein wichtiger Schritt zur Zulassungs schon mal erledigt. Dann gilt es nur noch, die Verzögerungswerte der Fußbremse auf der Getriebewelle amtlich feststellen zu lassen.

Ganz nebenbei: Es gibt auch noch sowas wie einen Bestandsschutz. Historische Fahrzeuge mit nur einer einzigen Bremsbetätigung dürfen natürlich weiterhin zugelassen werden und auf der Straße unterwegs sein, sofern die Verzögerung stimmt. Bei einem ehemaligen Dreigang-Bulldog der noch vor dem Einfügen des Absatzes mit der unabhängigen Handbremsbetätigung in die StVZO 1955 zu einer Sechsgangmaschine umgerüstet wurde, aber keine Fußbremse nachgerüstet gekriegt hat, wäre das sicherlich mit Diskussionen verbunden. Und nicht im Interesse der eigenen Sicherheit. Aber es fahren definitiv reimportierte Exportbulldogs ausschließlich mit Handbremse und deutschem Kennzeichen herum. Wie die Besitzer das geschafft haben und wer da wie viele Augen zugedrückt hat, vermag ich nicht zu sagen. Schön ist es nicht.

MfG
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon Hendrik Deters » 11.10.2018, 11:29

Moin,

die genauen Bestimmungen kann man sich ganz einfach selbst erlesen:
http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php
Gleich im ersten Absatz ist alles erklärt.

Fabian hat aber insofern recht, als dass es einen Bestandsschutz gibt. Die o.g. Regelung mit den zwei getrennten Bremssystemen setzte erst in den 1960er Jahren ein. In welchem Jahr genau, ist mir gerade entfallen.
Die Zulassung von Glühkopfbulldogs mit den zwei Bremsscheiben auf ein und derselben Getriebewelle ist somit vollkommen i.O.
Dass das Betreiben eines (schnellen) Glühkopfes lediglich mit einer Handbremse äußerst gefährlich ist, braucht hier glaube ich nicht erwähnt zu werden.

Viele Schlepper der 1950er Jahre hatten lediglich ein Bremssystem. So z.B. die kleinen Lanz Volldiesel, Hanomag R12, R16/R19 und die vielen Schlepper mit den kleinen ZF-Getrieben (ZF A8 usw.). Dort wurde die Betriebsbremse als Feststellbremse benutzt, indem die Pedale in getretener Stellung arretiert wurden. Diese sind heute natürlich aufgrund des Bestandschutzes immernoch TÜV- und zulassungsfähig.

Gruß, Hendrik

P.S.: Wer sich den Paragraphen genau durchliest, wird feststellen, dass mit einem zugelassenen großen Glühkopf ein Unterlegkeil mitgeführt werden muss. :wink:
Von der Wiege bis zur Bahre: Nur Hubers beste Bulldogs fahre!
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon ostfriesland8507 » 20.11.2018, 01:03

Hallo zusammen,
die Antworten reichen mir erst mal.
Es hat sich gezeigt, dass es doch noch "grössere" Baustellen gibt als "nur" die Elektrik oder die Bremsen.
Wir arbeiten über den Winter dran, den Schlepper TÜV-fertig zu bekommen und wollen im Frühjahr die Zulassung erlangen.

Ich melde mich dann bei erfolgreicher Zulassung erneut und berichte welche Umbaumassnahmen notwendig waren.

Bis dahin schöne Grüsse
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon 15/30 Boy » 20.11.2018, 23:38

Moin.
Wie dein Name verrät bist du aus Ostfriesland?
Villeicht könnten wir uns mal über private naricht kurzschließen. Bin aus der nähe von aurich.
Habe schon einige bulldogs durch die hu gebracht und zugelassen.
von nichts kommt nichts ^^
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Re: TÜV für Vorkriegsbulldogs

Beitragvon ostfriesland8507 » 30.11.2018, 23:43

Wo wir gerade so schön über HU reden.
Wie ist denn das eigentlich mit Fahrten in der Stadt?
Gilt die Ausnahmeregelung für H-Kennzeichen und 07-er Kennzeichen?
Fände ich schon witzig wenn man an dem Euro5 Diesel vorbeiknattert...
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