von BK » 24.03.2008, 12:54
Guten Tag!
Man sollte zwischen genereller Gewährleistungspflicht (Sachmängel) nach für alle verbindlichem Eu-Recht und vertraglich zugesicherten Eigenschaften unterscheiden.
Als Privatverkäufer kann ich die generelle Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag komplett ausschließen. Das sollte man auch so tun. Dann hat man, egal wem gegenüber (privat oder gewerblich) keine Garantie in der Hinsicht einzuhalten. Schieße ich die Sachmängelhaftung nicht aus, muss ich als Privatmann auch für Sachmängel zumindest anderen privaten gegenüber haften. Wie das gegenüber Gewerblichen Käufern aussieht bin ich mir nicht ganz im Klaren, vermute aber, dass keine Haftungspflicht für Privatverkäufer besteht.
Anders muß man vertraglich festgehaltene Eigenschaften sehen. Wenn das Kleingedruckte Eigenschaften des Verkaufsgegenstands näher beschreibt, wird eine Haftung für diese benannten Eigenschaften bestehen, auch wenn von privat verkauft wird. Darum sollte man sich besser alles gut durchlesen, bevor man einen Vertrag 'blind' unterschreibt.
Die Frage in Bezug auf den Forumsbeitrag wäre vielmehr, ob der angeblich streitlustige Käufer mit seiner Kaufmethode die Verkäufer bewusst ins Messer laufen lassen will. Das wäre vorsätzlich. Der Vorsatz muss zuerst einmal nachgewiesen werden, was nicht einfach ist. Wenn es aber mehrere Verkäufer gibt, die auf ähnliche Weise von ein und dem gleichen Käufer geprellt wurden, wäre der Vorsatz leicht nachweisbar. Es müssten geprellte Leute zusammenfinden und sich gemeinsam wehren. Nur mutig sein! Bei einem Rechtsstreit hätte der Käufer sehr schlechte Karten.
Deshalb würde ich mich gegen Geschäftsmethoden mit hinterlistigen Absichten auf das Schärfste wehren und das publik machen. Leute, die andere bedrohen setzen meist darauf, dass die andere Seite kampflos ohne ein Wort umkippt. Das ist dann ein leichtes Spiel!
Man sollte sich auch einmal überlegen, dass man in der heutigen Zeit effektiv nichts mehr geschenkt bekommt! Stattdessen werden die Geschäftsmethoden immer radikaler. Das viel Geld bieten klingt gewieft. Entweder hat einer zu viel Geld oder hinter der Sache steckt eine andere Absicht. Das wäre fast 'mafiös'.
Mfg.
Krauss